Abgleich von IBAN und Empfänger
Stiftung Warentest warnt vor Betrug: Banken versagen bei Kontrolle
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Phishing-Mail der Deutschen Bank im Umlauf (24. März)
Videoclip • 01:21 Min • Ab 12
Seit einiger Zeit müssen Banken bei Überweisungen prüfen, ob Name und IBAN des Zahlungsempfangenden übereinstimmen. Das gelingt nicht immer, wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest feststellt.
Das Wichtigste in Kürze
Stiftung Warentest untersucht: Mangelhafte Einhaltung von Banken bei der Überprüfungspflicht.
Die neue Regelung des Abgleichs von IBAN und Name soll Betrugsmaschen verhindern.
Onlinebanking vs. Papier – so lassen sich Risiken vermeiden.
Eine neue Regelung von Oktober 2025 verpflichtet Banken zum Abgleich der Daten von IBAN und Empfänger:in. Diese soll Fehlüberweisungen und Missbrauch vorbeugen – eigentlich.
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Die Lücke im System: Deshalb versagt der Abgleich
Denn eine stichprobenartige Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt, dass einige Banken diese Pflicht vernachlässigen.
Durch den maschinellen Abgleich bei Online-Transfers passiert das nicht. Problematisch wird es dann, wenn eine Papierüberweisung von Mitarbeitenden kontrolliert werden soll. Das zeigte ein Experiment des Verbrauchermagazins, bei dem Testpersonen in sechs Banken Überweisungsscheine mit falscher Kombination abgaben.
Kein Mitarbeitender kontrollierte
Das Ergebnis: Keiner der Mitarbeitenden führte die verpflichtende Überprüfung durch. Damit kam das Geld auf dem zur IBAN gehörenden Konto an, allerdings nicht beim angegebenen Namen der Empfänger:innen.
Die perfekte Einladung für Betrüger:innen. Stiftung Warentest zufolge hätten so Kriminelle etwa Rechnungen manipuliert und die Kontonummer verändert. Das Geld für die Waschmaschinenreparatur oder den Frühjahrsrückschnitt landet so auf einem falschen Konto.
Der im vergangenen Jahr eingeführte Abgleich sollte diese Masche eigentlich erschweren.
Anspruch auf Überprüfung besteht nicht immer
Erheblich weniger Risiko besteht bei Onlineüberweisungen, die laut dem Statistischen Bundesamt zwei Drittel der Deutschen (67 Prozent) nutzen.
Dennoch zählte die Bundesbank allein im ersten Halbjahr 2025 noch 275 Millionen Papierüberweisungen, das ist jede:r vierzehnte:r in Deutschland. Wichtig ist hier, dass Banken nur dann einer gesetzlichen Prüfpflicht von Papierüberweisungen unterliegen, wenn diese innerhalb der Öffnungszeiten in der Filiale eingereicht werden.
Überweisungsträger per Post hätten generell keinen Anspruch auf eine Prüfung, teilt die Stiftung Warentest mit.
Das sollte man bei Überweisungen beachten
Angesichts des Experiments raten Tester:innen dazu, beim Ausfüllen der Überweisung nachdrücklich auf die Korrektheit der IBAN zu achten. Denn die entscheidet, bei wem das Geld letztendlich ankommt. "Der eingetragene Name hat dagegen in unserem Test keine Rolle gespielt", so Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest.
Für mehr Sicherheit rät die Expertin zu einem Wechsel zum Onlinebanking: "Dort funktioniert der Abgleich nach unserer Kenntnis ohne Probleme", so die Warentesterin.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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