Gegen Schulden-Falle
Verbraucherkredite für Online-Shopping: Diese Regeln hat der Bundestag beschlossen
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von Michael Reimers:newstime
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Der Bundestag hat neue Vorgaben für den Abschluss Verbraucherkredite beschlossen – sowohl beim Online-Shopping als auch bei der eigenen Bank. Grüne und Linke üben Kritik.
Der Bundestag hat in Berlin eine umfassende Reform des Verbraucherkreditrechts beschlossen. Ziel sei es, Verbraucher:innen künftig besser vor Überschuldung zu schützen, wie aus dem Gesetz hervorgeht. Mit der Neuregelung setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt, es handle sich um eines der größten verbraucherpolitischen Vorhaben der vergangenen Jahre, das Millionen Menschen betreffe.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung. Kredite dürften künftig nur noch vergeben werden, wenn ihre Rückzahlung wahrscheinlich sei. Dabei sollen Kreditgeber:innen keine Daten aus sozialen Netzwerken oder besonders sensible Informationen wie Gesundheitsdaten verwenden dürfen.
Auch neue digitale Bezahlmodelle geraten stärker in den Fokus: Angebote wie "Buy now, pay later" werden künftig wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Laut Gesetz soll so verhindert werden, dass vor allem jüngere Menschen durch viele kleine Ratenzahlungen den Überblick verlieren und in eine Schuldenspirale geraten. Nach einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat knapp ein Viertel der Unter-30-Jährigen bereits Probleme gehabt, offene Rechnungen bei solchen Zahlungsarten nachzuhalten.
Kritik von Grünen und Linken
Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Banken und andere Kreditgeber zu mehr Entgegenkommen bei Zahlungsschwierigkeiten. Bevor es zu Zwangsvollstreckungen kommt, muss spätestens eine sogenannte Nachsicht greifen. Verbraucher:innen soll etwa eine Anpassung des Vertrags angeboten werden, etwa durch längere Laufzeiten oder gestundete Raten. Auch Dispokredite werden neu geregelt: Banken dürfen diese künftig nur noch mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten beenden.
In der parlamentarischen Debatte wurde die Reform kontrovers diskutiert. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke verwies unter Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes darauf, dass 2024/2025 rund 5,7 Millionen Menschen überschuldet gewesen seien – zunehmend auch Jüngere. Nadine Heselhaus (SPD) sprach von einer spürbaren Verbesserung für den Verbraucherschutz und davon, dass aus einem einfachen Kauf keine Schuldenfalle mehr werden solle.
Kritik kam von Grünen und Linken: Sie halten die Neuregelungen für nicht weitreichend genug und bemängeln unter anderem Schutzlücken bei Debitkarten sowie einen aus ihrer Sicht unzureichenden Schutz vor überhöhten Zinsen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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