Gemeinde in Sachsen
BHG-Urteil: Moritzburg muss 14.000 Euro für geplatzte Neuseeland-Reise zahlen
Veröffentlicht:
von Michael Reimers:newstime
Jurassic Park in Neuseeland? Das steckt dahinter
Videoclip • 01:16 Min • Ab 12
Weil sein Pass als verschollen gilt und zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss ein Mann seine Neuseeland-Reise abbrechen. Schuld ist ein Behördenfehler, der der Gemeinde nun teuer zu stehen kommt.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Mann hat der Gemeinde Moritzburg gemeldet, dass er seinen verschwundenen Reisepass wiedergefunden hat.
Als sein Pass bei einer Neuseeland-Reise trotzdem in internationalen Fahndungssystemen auftauchte und er seine Reise deshalb abbrechen musste, verklagt er die Behörde.
Da das Wiederauffinden des Reisedokuments nicht im Passregister eingetragen worden war, verpflichtete der Bundesgerichtshof die Kommune zum vollständigen Schadenersatz.
Rund 14.000 Euro Schadenersatz muss die Gemeinde Moritzburg einem Mann zahlen, der wegen eines Behördenfehlers seine Neuseeland-Reise abbrechen musste. Das entschied der Bundesgerichtshof und hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden teilweise auf. Die Gemeinde hafte im Wege der Amtshaftung für die Fehler ihrer Mitarbeiter:innen, heißt es im Urteil.
Einreise in Australien verweigert
Was war passiert? Der Kläger hatte 2022 den Verlust seines Reisepasses bei der Gemeinde gemeldet und einen neuen Pass beantragt. Er fand das Dokument jedoch am selben Tag wieder und informierte die Gemeindeverwaltung darüber.
Vor Gericht erklärte der Mann, die Gemeindemitarbeiter:innen hätten es jedoch versäumt, das Wiederauffinden des Passes im Passregister einzutragen und die Polizei zu informieren. Der wiederaufgefundene Reisepass des Klägers war deshalb weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben.
Das wurde auf einer Neuseeland-Reise zum Problem. Die Behörden verweigerten die Einreise nach Australien und damit auch die Weiterreise nach Neuseeland. Der Mann musste mit seiner Frau die Rückreise antreten und der Urlaub fiel aus.
Mehr Regionews:
"Wohl nach 13 Uhr gemeldet"
"Tageschau.de" schreibt, dass der Moritzburger Bürgermeisterin Katrin Sontag zufolge wohl "ein einziger Haken für die Ausschreibung im Fahndungssystem" im Computer nicht wieder gelöscht wurde. Der Bürger habe sich am Freitag wohl nach 13 Uhr gemeldet, habe man gescherzt.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass die Gemeinde nur die Kosten für die Umbuchung des Hinflugs erstatten muss. Doch der Kläger legte Revision ein.
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, dass der Kläger bei der Buchung seiner Fernreise "auf die Funktion seines Reisepasses als anerkanntes Reisedokument vertrauen" durfte. Unstreitig sei eine Amtspflichtverletzung durch die Mitarbeiter:innen der Behörde. Die Ersatzansprüche umfassten daher auch die Aufwendungen für die gescheiterte Auslandsreise.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
tagesschau.de: Behörde patzt bei Reisepass: Moritzburg muss 14.000 Euro für Neuseelandreise zahlen
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