Italien, Schweden und Co.

Krankmeldung ab Tag eins? So ist die Regelung in anderen Ländern Europas

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

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Streit um Krankschreibung ab Tag eins (3. Juli)

Videoclip • 01:55 Min • Ab 12


Attest ab Tag eins? Die Koalition plant strengere Regeln für Beschäftigte und erntet dafür massive Kritik. Ein Blick nach Italien, Frankreich oder Schweden zeigt, wie unterschiedlich Europa mit Krankmeldungen umgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Koalition aus Union und SPD plant einen verpflichtenden ärztlichen Nachweis ab dem ersten Krankheitsausfall von Beschäftigten.

  • Aktuell ist ein Attest ab dem vierten Kalendertag in Abwesenheit Pflicht.

  • Auch in Italien gibt es die Krankschreibung ab Tag eins inklusive unangekündigter Hausbesuche – in Großbritannien und Schweden darf man sieben Tage lang unentschuldigt fehlen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will das Land wettbewerbsfähiger machen. Und wie? Indem die Deutschen "wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten". Als Lösung plant die Regierungskoalition aus Union und SPD unter anderem eine Verschärfung der Hürden im Krankheitsfall.

Egal ob Grippe, Migräne oder Menstruationsbeschwerden: Wer bei der Arbeit ausfällt, könnte künftig ab Tag eins eine Krankschreibung vorweisen müssen, falls mit dem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart ist. Bei Ärzt:innen stößt das auf große Kritik. Viele schlagen Modelle nach dem Vorbild anderer europäischer Länder vor – aber wie läuft das mit dem Kranksein eigentlich in Frankreich, Schweden, Großbritannien und Co.?

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In Italien ist Vertrauen gut, Kontrolle aber besser

Hat sich der Bundeskanzler an Italien orientiert? Hier gilt nach "Tagesschau"-Informationen nämlich ebenfalls eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Dies könne, je nach Ermessen des Arztes respektive der Ärztin, auch telefonisch erfolgen.

Tricksen soll durch ärztliche Kontrollen im Auftrag der italienischen Sozialversicherungsanstalt INPS erschwert werden. Demnach kann die örtliche Gesundheitsbehörde Azienda Sanitaria Locale (ASL) unangekündigte Besuche innerhalb festgelegter Stunden bei der krankgeschriebenen Person vornehmen, auch am Wochenende. Trifft diese niemanden ohne triftigen Grund an, drohen der "Tagesschau" zufolge erhebliche Kürzungen oder sogar eine Streichung des Krankengeldes.

48-Stunden-Frist in Frankreich

Wer in Frankreich nicht innerhalb von 48 Stunden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, dem drohen Leistungskürzungen. Denn: Vor allem für die Krankenkasse ist das Attest von Bedeutung. Eine Lohnfortzahlung gibt es aber erst ab dem vierten Tag.


Großbritannien bleibt flexibel

In Großbritannien ist laut dem "Tagesschau"-Bericht eine Krankschreibung erst bei über sieben krankheitsbedingten Ausfällen fällig. Diese könne flexibel angepasst werden, etwa in Form einer Stundenreduzierung oder Anpassungen des Arbeitsplatzes. Krankengeld gibt es hier ab Tag vier. Dieses erhalten Kranke, außer im Falle einer vertraglichen Sonderregelung des Arbeitgebenden, in Form eines Festbetrags von umgerechnet etwa 135 Euro pro Woche.

Schweden macht es ganz anders

Die neue Regelung der Koalition sei eine "typisch deutsche Weise", so ein Deutschland-Korrespondent des schwedischen Fernsehsenders TV 4 nach Angaben der "Tagesschau". Die Bescheinigungspflicht ab dem ersten Krankheitstag werde für Chaos in den Arztpraxen sorgen.

Schwedische Arbeitnehmer:innen müssen sogar, wie in Großbritannien, erst ab Tag acht eine ärztliche Bescheinigung vorweisen. Dafür gibt es für den ersten Fehltag kein Geld. Erst nach zwei Tagen sollen Arbeitnehmer:innen 80 Prozent ihres Gehalts erhalten, das 14 Tage vom Dienstgebenden gezahlt und dann von der Sozialversicherungskasse übernommen wird.

So ist der Status quo in Deutschland

Wer hierzulande krankheitsbedingt auf der Arbeit ausfällt, muss aktuell noch am vierten Fehltag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorweisen. Je nach Arbeitgeber:in kann diese auch schon jetzt ab Tag eins verlangt werden.

Anschließend ist der Dienstgebende der arbeitnehmenden Person zur Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen verpflichtet. Je nach Krankheitsverlauf, Diagnose und Auslöser gelten hierfür andere Regeln.

Laut einer Studie des Forschungs- und Beratungsinstituts IGES belegt Deutschland mit knapp 25 Tagen Platz eins der bezahlten krankheitsbedingten Abwesenheit pro Jahr. Ob das etwas über die Gesundheit oder Arbeitsmoral der Deutschen aussagt, ist ungewiss. Denn: Durch die elektronische AU liegt für das Land beinahe eine Vollerhebung aller Krankenstände vor. In den Vergleichsländern könnten die Fehltage aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden und Systeme unterschätzt werden.

Auffällig ist dennoch, dass es bei vielen Ländern mit großzügigen Lohnfortzahlungsmodellen zu weniger Krankheitstagen kommt. So bekämen etwa Menschen in Irland ohne Wartezeit ab dem ersten Krankheitstag Gehalt. Dennoch hat das Land in dem Vergleich die viertwenigsten Fehltage.

In einer weiteren IGES-Statistik wird die krankheitsbedingt verlorene wöchentliche Arbeitszeit anhand eines einheitlicheren Prozentsatzes erhoben. Hier landet Deutschland im oberen Mittelfeld auf dem siebten Platz.


Künftig soll die gesetzliche Regel Arbeitnehmer:innen nun zu einer umgehenden Krankschreibung verpflichten, sofern keine andere Abmachung besteht. Wichtig zu beachten ist, dass das Attest nicht zwingend direkt an Tag eins vorliegen muss. Je nach Arbeitgeber:in kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.

Auch die telefonische Krankschreibung soll nach den Plänen der Koalition aus Union und SPD nicht mehr möglich sein. Bislang konnten sich der jeweiligen Praxis bereits bekannte Patient:innen bis zu fünf Kalendertagen krankschreiben lassen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Tagesschau: "Wie wird es anderswo in Europa gehandhabt?"

IGES: "Krankheitsbedingte Fehlzeiten im europäischen Vergleich"

Employer of Record Ireland: "Ireland Sick Pay Rules 2026: What Employers Must Pay and When"

Global Medical Service (GMS): "Visita fiscale: orari, come si svolge, chi la manda e costo"

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