Expertin warnt

Steuererklärung schon abgegeben? Diese zwei Fehler kosten viele Hunderte Euro

Aktualisiert:

von Michael Reimers

:newstime

Neue Studie warnt vor Milliardenkosten der Steuerreform (30. Juni)

Videoclip • 01:11 Min • Ab 12


Die Frist für die Steuererklärung 2025 läuft für viele bald ab. Stiftung Warentest warnt vor zwei typischen Fehlern, durch die viele Beschäftigte Hunderte Euro verschenken. Was du jetzt beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli.

  • Viele Beschäftigte verschenken dabei laut Stiftung Warentest jedes Jahr Hunderte Euro.

  • Vor allem zwei Fehler werden schnell teuer.

Der 31. Juli ist für Millionen Steuerzahler:innen ein wichtiges Datum: Bis dahin muss die Steuererklärung für 2025 beim Finanzamt eingehen. Im :newstime-Interview betont Ulrike Sosalla, stellvertretende Chefredakteurin der Stiftung Warentest: Viel würden jedes Jahr dieselben teuren Fehler machen.

Vorsicht bei freiwilligen Steuererklärungen

"Der größte Fehler ist, wenn man freiwillig eine Steuererklärung abgeben darf, sie gar nicht zu machen", sagt Sosalla. Denn oft ließen sich "mehrere 100 Euro zurückholen" – etwa über die Pendlerpauschale, die Homeoffice-Pauschale oder Handwerkerkosten.

Im Durchschnitt bekämen Steuerpflichtige rund 1.100 Euro zurück, erklärt Sosalla. Besonders hohe Rückzahlungen seien häufig auch durch Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Gesundheitskosten möglich.

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Diese Ausgaben nicht vergessen

Der zweite große Fehler: Viele würden wichtige Ausgaben komplett vergessen. "Pendlerpauschale wissen die meisten, aber so Sachen wie Handwerker-Rechnungen, Spenden oder hohe Gesundheitskosten" würden oft nicht angegeben, so Sosalla.


Auf die Frage, ob die Steuererklärung selbst mittels einer Software oder mithilfe von Steuerberater:innen abgegeben werden soll, hat die Expertin eine klare Antwort: "Ein Steuerberater lohnt sich für normale Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte meistens nicht, weil die kommerziellen Steuerprogramme einfach so gut sind, dass man damit ausgezeichnet zurechtkommt."

Steuerberater:innen seien aber sinnvoll bei "Selbstständigen oder Arbeitnehmern, die wirklich komplizierte Nebeneinkünfte haben aus Vermietung einer Wohnung, aus komplexen Geldanlagen oder aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit".

Wer sich steuerlich beraten lässt – etwa durch Steuerberater:innen oder einen Lohnsteuerhilfeverein – hat zudem länger Zeit: Die Abgabefrist verlängert sich automatisch bis zum 1. März 2027.

Diese Gruppen müssen die Steuererklärung 2025 in der Regel verpflichtend abgeben:

  • Steuerzahler:innen mit nicht versteuerten Einkünften über 410 Euro jährlich

  • Verheiratete mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor

  • Personen mit eingetragenen Freibeträgen

  • Empfänger:innen von Elterngeld oder Arbeitslosengeld über 410 Euro

  • Arbeitnehmer:innen mit Steuerklasse 6 in einem Nebenjob

  • Rentner:innen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro

  • Personen, die vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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