Krank im Job?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese Regeln gelten aktuell
Veröffentlicht:
von Marie-Finn Bruker:newstime
Kommt bald die gestufte Krankschreibung? (2. April)
Videoclip • 01:55 Min • Ab 12
Lohn trotz Krankschreibung: Aber wie lange besteht weiter Anspruch auf Gehalt? Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall wird politisch immer wieder diskutiert. Alle aktuellen Regelungen hier.
Das Wichtigste in Kürze
Wie lange bekomme ich bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Gehalt?
Was ist, wenn die gleiche Krankheit erneut auftritt?
Diese Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Gehalt bei einer Folgeerkrankung zu haben.
Wer aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, muss sich nach aktueller Gesetzeslage erst einmal keine Sorgen um finanzielle Verluste machen. In vielen Fällen werden Beschäftigte von Arbeitgeber:innen bis zu sechs Wochen weiterbezahlt.
Dies gilt, wenn:
die Arbeitsunfähigkeit nicht selbstverschuldet ist
das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.
Sollte die gleiche Krankheit erneut auftreten, hat man nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes einen Anspruch auf weitere sechs Wochen. Dafür müssen zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate ohne Beschwerden liegen, oder die Erkrankung muss mindestens zwölf Monate her sein.
Auch in den News:
Was ist, wenn ich erneut krank werde?
Wenn während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung auftritt, gibt es keine erneute Sechs-Wochen-Frist.
Auch im Falle von zwei unmittelbar oder innerhalb weniger Stunden aufeinanderfolgenden Krankschreibungen erhalten Beschäftigte nicht automatisch eine erneute Lohnfortzahlung.
Liegt etwa ein Tag oder ein Wochenende zwischen zwei verschiedenen Krankheitsfällen, gilt das als einheitlicher Verhinderungsfall. Das bedeutet: Beschäftigte müssen beweisen, dass tatsächlich eine neue, eigenständige Erkrankung vorliegt.
Anspruch auf eine erneute Lohnfortzahlung besteht dann, wenn die Folgeerkrankung erst nach Beendigung der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit eintritt. Das ist etwa dann gegeben, wenn der oder die Arbeitnehmer:in zwischenzeitlich nachweislich arbeitsfähig war.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Zweite Chance für Lotto-Bayern-Los
Diridari

Vor dänischer Küste
Traurige Gewissheit: Toter Wal ist Timmy – so geht es jetzt weiter

Regen-Alarm
Wetter an Pfingsten: Wird es endlich wieder warm?

Tiere
Seltene Katzenhaie werden vor Borkum in die Freiheit entlassen

Zwei-Klassen-Altersvorsorge
Ruhestand: Warum Pensionäre deutlich mehr bekommen als Rentner

Unfälle
Zwei Menschen sterben bei Kleinflugzeug-Absturz in Wohngebiet



