Ungarn ändert Linie

Haftbefehl gegen Netanjahu: Wohin Israels Regierungschef ohne Festnahme reisen kann

Aktualisiert:

von Christopher Schmitt

:newstime

Droht Netanjahu in New York Verhaftung? (4. Dezember 2025)

Videoclip • 01:32 Min • Ab 12


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Seit 2024 liegt gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ein internationaler Haftbefehl vor. In welchen Staaten könnte er einer Festnahme entgehen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Benjamin Netanjahu liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vor.

  • In viele Staaten dürfte Israels Ministerpräsident der Rechtslage entsprechend nicht mehr reisen, ohne festgenommen zu werden.

  • Allerdings ist nicht jeder Staat Mitgliedsland, in anderen wäre eine Verhaftung trotz Mitgliedschaft unwahrscheinlich bis undenkbar.

Als Benjamin Netanjahu im April 2025 für einen Staatsbesuch ungarischen Boden betrat, befand er sich in einem Mitgliedsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) und hätte demnach festgenommen werden müssen. Die Regierung unter Viktor Orbán verweigerte die Festnahme und leitete stattdessen den Austritt aus dem IStGH ein. Dessen designierter Nachfolger Péter Magyar hatte vor Kurzem angekündigt, den Austrittsprozess zu stoppen – und gegebenenfalls Netanjahu in Ungarn verhaften zu lassen.

Gegen den israelischen Ministerpräsidenten liegt seit November 2024 ein internationaler Haftbefehl vor. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg vorgeworfen. Israel, das den IStGH nicht anerkennt, hat die Aufhebung des Haftbefehls verlangt.

Wohin kann Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu noch reisen, ohne festgenommen zu werden?

Deutschland: Merz-Einladung

Nach seinem Wahlsieg im Februar 2025 hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt, Netanjahu zu einem offiziellen Staatsbesuch nach Deutschland einladen zu wollen. Netanjahus Büro zufolge solle dies "als offene Herausforderung gegen die skandalöse Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs" erfolgen.

Merz hatte dazu erklärt, er habe Netanjahu zugesagt, dass man "Mittel und Wege finden" werde, damit dieser Deutschland besuchen und auch wieder verlassen könne, "ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist". Der CDU-Chef unterstrich: "Ich halte es für eine ganz abwegige Vorstellung, dass ein israelischer Ministerpräsident die Bundesrepublik Deutschland nicht besuchen kann."

Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf die Komplexität der Rechtslage: "Die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Internationalen Strafgerichtshof folgt gesetzlichen Regeln, die sind im Einzelnen komplex." Sie stellte klar, dass der Bundeskanzler Landesjustizverwaltungen keine Weisungen erteilen könne.

Die Ampelregierung hatte sich nach Bekanntgabe des Haftbefehls zunächst zurückhaltend geäußert. So hatte der damalige Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitgeteilt, die daraus folgenden "innerstaatlichen Schritte" würden gewissenhaft geprüft. Demnach stünde Weiteres erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu in Deutschland absehbar sei – der bislang nicht stattgefunden hat.

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Treffen mit Trump in den USA sind kein Problem

Bei Reisen in die Vereinigten Staaten hat Benjamin Netanjahu keine Verhaftung zu befürchten. Aus einem einfachen Grund: Die USA haben das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht unterzeichnet und sind demnach im Falle eines Aufenthalts nicht verpflichtet, Israels Ministerpräsidenten zu verhaften.

Zum aktuellen US-Präsidenten Donald Trump pflegt Netanjahu ohnehin ein enges Verhältnis. Die beiden haben sich seit Trumps Amtsantritt Ende Januar 2025 bereits sieben Mal getroffen. Kein anderer Regierungschef kam so oft mit Trump zusammen wie Netanjahu. Israels Ministerpräsident schlug Trumps sogar für den Friedensnobelpreis vor. Zudem eint sie ein gemeinsamer Feind. Im Februar 2026 starteten Israel und die USA gemeinsame Angriffe auf den Iran.


Enges Verhältnis zu Mileis Argentinien

Argentinien hingegen hat das Römische Statut anerkannt und ratifiziert. Gleichzeitig scheint es äußerst unwahrscheinlich zu sein, dass der aktuelle Präsident des südamerikanischen Landes, Javier Milei, im Fall Netanjahu der daraus resultierenden rechtlichen Pflicht nachkommen würde. Nach der Erlassung des Haftbefehls sprach Milei davon, die IStGH-Entscheidung verfälsche "den Geist der internationalen Gerechtigkeit". Beide gelten als enge Verbündete, ihre rechten Regierungen ticken politisch ähnlich.

Im Rahmen der sogenannten Isaak-Abkommen betonte Milei bei einer Reise nach Israel kürzlich wieder seine Unterstützung der Militäraktionen gegen den Iran. Zudem wolle er die argentinische Botschaft "sobald die Bedingungen es zulassen" in Jerusalem eröffnen.

Weitere sichere Länder für Netanjahu

Andere Länder, in denen Netanjahu nicht mit einer Verhaftung rechnen müsste, sind zum Beispiel Indien, Kasachstan oder Vietnam. Da diese Länder das Römische Statut nicht unterzeichnet haben, sind sie auch nicht zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet.

Das Römische Statut

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist ein Vertrag, der die Gründung und das Funktionieren des Internationalen Strafgerichtshofs regelt. Es wurde 1998 verabschiedet und trat im Jahr 2002 in Kraft. Viele Länder haben das Statut ratifiziert, aber es gibt auch einige, die es nicht getan haben.

Länder, die das Römische Statut ratifiziert haben, sind verpflichtet, diesen Haftbefehl umzusetzen. In Deutschland und vielen anderen Ländern müsste Netanjahu daher sofort verhaftet werden und an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ausgeliefert werden.

Diese Länder haben nicht unterzeichnet

Viele Länder haben das Römische Statut nicht unterzeichnet. Andere haben es unterschrieben, aber bisher nicht ratifiziert. Ratifizieren bedeutet, dass ein Staat einen bereits unterzeichneten internationalen Vertrag offiziell bestätigt und bindend macht – er verpflichtet sich, ihn einzuhalten. Und wieder andere Länder lehnen das Römische Statut sogar ab.

Unterzeichnung des Römischen Statuts, ohne bisherige Ratifizierung: Ägypten, Algerien, Angola, Armenien, Bahamas, Bahrain, Eritrea, Guinea-Bissau, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kirgisistan, Kuwait, Marokko, Monaco, Mosambik, Oman, Salomonen, São Tomé und Príncipe, Simbabwe, Syrien, Thailand, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate.

Ablehnung des Römischen Statuts: USA, China, Irak, Israel, Katar, Libyen, Russland, Sudan.


Verwendete Quellen:

Tagesschau: "Welche Folgen hat der Haftbefehl für Netanjahu?"

Nachrichtenagentur dpa

Infobae: "'¡Bienvenido, hermano!': la cobertura de la prensa israelí sobre la histórica visita del presidente argentino Javier Milei"

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