Schulunterricht

Ab wann gibt es hitzefrei?

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

:newstime

Hitzefrei: Diese Regel gilt

Videoclip • 55 Sek • Ab 12


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Bei 25 Grad im Klassenzimmer gibt es für alle Schüler:innen einheitlich Hitzefrei? Schön wär's - doch die Realität im föderalen Deutschland sieht anders aus. Die Regelungen im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hitzewelle in Deutschland lässt auch Schüler:innen ächzen.

  • Doch einheitliche Regelungen für Hitzefrei gibt es nicht.

  • Was in den Bundesländern und an Schulen bei Bruthitze gilt.

"Hurra, hurra, die Schule brennt", sang die NDW-Band Extrabreit in den 1980er Jahren. So schlimm ist es zum Glück trotz der aktuellen Hitzewelle noch nicht, doch die Temperaturen in den Klassenräumen steigen und steigen. Also Hitzefrei für alle Schüler:innen in Deutschland? So einfach ist es nicht. Eine Zusammenfassung über die einzelnen Vorgaben:

Länder entscheiden über Hitzefrei

Da die Schulpolitik in Deutschland Sache der Bundesländer ist, wird auch dort über das Thema Hitzefrei entschieden. Eine einheitliche Regelung für die ganze Bundesrepublik gibt es also nicht. In den einzelnen Ländern wiederum liegt es oftmals an den jeweiligen Schulleitungen, ob es Hitzefrei gibt oder nicht.

Die Schulen müssen bei ihrer Entscheidung auch verschiedene Aspekte berücksichtigen: Ist die Schüler:innen-Beförderung gewährleistet? Können die Kinder und Jugendlichen überhaupt vorzeitig nach Hause? Sind die Eltern informiert und einverstanden?

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Welche Hitzefrei-Regelungen gelten in den Bundesländern?

Manche Bundesländer geben konkrete Temperaturen vor, ab denen es hitzefrei geben sollte - manche aber auch nicht. So existiert etwa in Bayern keine generelle Hitzefrei-Regelung ab einer bestimmten Temperatur. Die Schulleitungen sollen bei ihrer Entscheidung laut Kultusministerium etwa auch darauf achten, dass die Schülerbeförderung nicht gefährdet ist.

In Baden-Württemberg gilt als ein Kriterium für die Schulleitungen eine Außentemperatur von mindestens 25 Grad um 11 Uhr. Hitzefrei ist frühestens nach der vierten Stunde möglich, an beruflichen Schulen und der Oberstufe an Gymnasien ist kein Hitzefrei vorgesehen, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet.

In Nordrhein-Westfalen gibt es als Anhaltspunkt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Kein Hitzefrei ist in der Sekundarstufe II vorgesehen. In Brandenburg kann in Grundschulen und Sekundarstufe I Hitzefrei gegeben werden, wenn 25 Grad um 10 Uhr draußen oder um 11 Uhr drinnen gemessen werden. In der Hauptstadt Berlin gibt es keine feste Temperaturgrenze. Die Schulleitungen sollen individuell über Kurzstunden oder in Ausnahmefällen über Unterrichtsausfall entscheiden. Auch hier gilt: Oberstufen-Schüler:innen müssen auch bei Hitze büffeln - und schwitzen.

Temperaturgrenze erreicht = Hitzefrei?

Auch in Ländern mit fixer Temperaturgrenze tritt kein Hitzefrei-Automatismus in Kraft. Die Schulleitungen müssen nach einer passenden Lösung für alle Beteiligten suchen. Bevor der Unterricht komplett gestrichen wird, werden oftmals zunächst Alternativen wie Kurzstunden, Unterricht in kühleren Räumen oder das Streichen von Hausaufgaben herangezogen, wie die "Stuttgarter Zeitung" weiter berichtet.

Ein enorm wichtiger Punkt ist immer auch die Betreuung der Schüler:innen bei Unterrichtsausfall. So müssen bei jüngeren Kindern die Eltern zustimmen, dass sie vorzeitig nach Hause dürfen. Gibt es eine Nachmittagsbetreuung an Schulen oder handelt es sich um Ganztagsschulen, müssen diese auch bei Hitzefrei die normale Betreuung gewährleisten.

Auch in den News:

Warum fehlt eine einheitliche Hitzefrei-Regelung in Deutschland

Da jede Schule anders ist und auch die Klassenzimmer innerhalb eines Gebäudes unterschiedlich warm werden können, setzen die meisten Länder auf die Kompetenz vor Ort, also die jeweilige Schulleitung. Individuelle und an die Örtlichkeit angepasste Lösungen bei heißem Wetter, haben somit oftmals Vorrang vor landesweiten Vorgaben.


Bekommen auch Arbeitnehmer:innen Hitzefrei?

Außerhalb von Schulen kommt Hitzefrei kaum vor. Im normalen Arbeitsalltag ist das in der Regel nicht vorgesehen. Allerdings sind bei hohen Temperaturen im Büro oder in Werkshallen die Arbeitgeber:innen in der Pflicht. "Steigt das Thermometer am Arbeitsplatz über 26 Grad, soll die Arbeitgeberin eingreifen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bei über 30 Grad muss sie es sogar. Festgeschrieben ist das im Regelwerk "Technische Regeln für Arbeitsstätten: Raumtemperatur" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die Arbeitgeber:innen können sich aussuchen, wie sie auf die Hitze reagieren. Maßnahmen könnten etwa sein: Jalousien über Nacht schließen, Ventilatoren installieren, Lüften über Nacht oder elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben.

Chef:innen können auch anbieten, die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne oder hinten zu verlegen (Gleitzeit), oder gekühlte Getränke bereitstellen. Zudem können die Bekleidungsregelungen gelockert werden.

Und wenn alle Maßnahmen keine Abkühlung bringen? Einfach nach Hause zu gehen, wenn die Hitze im Büro unerträglich ist, ist dennoch keine gute Idee. "Der Arbeitnehmer muss die Situation erst mal hinnehmen, es sei denn, es besteht Gesundheitsgefahr", sagt Fachanwältin Oberthür. Im Fall einer akuten Gefährdung dürfte man sich in Sicherheit bringen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Stuttgarter Zeitung: "Ab wie viel Grad gibt es hitzefrei?"

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