Schwitzend am Schreibtisch

Gibt es Hitzefrei im Büro? Diese Rechte hast du bei 30 Grad am Arbeitsplatz

Aktualisiert:

von Marie-Finn Bruker

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Hitzefrei: Diese Regel gilt

Videoclip • 55 Sek • Ab 12


In einigen Bundesländern starten die Sommerferien – während viele Arbeitnehmende weiter schwitzend im stickigen Großraumbüro sitzen. Was Vorgesetzte bei den aktuellen Temperaturen leisten müssen und wie das Arbeiten auch bei über 30 Grad angenehm bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei hohen Temperaturen ab über 26 Grad gelten am Arbeitsplatz gesetzliche Regelungen: Mit steigender Gradzahl ändern sich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Vorgesetzten.

  • Hitzefrei gibt es für die Kids – aber nicht für arbeitende Eltern.

  • Luftige Kleidung, regelmäßiges Wasser trinken oder ein mobiler Arbeitsplatz können für ein angenehmeres Arbeitsklima sorgen.

In der Bahn steht die Hitze, im Auto und auf dem Fahrrad hilft selbst der Fahrtwind nichts: Wer um acht Uhr morgens schon verschwitzt auf der Arbeit ankommt – den erwarten im Büro wohl saunaähnliche Verhältnisse.

Aktuell steigen die Temperaturen in Deutschland auf bis zu 40 Grad. Welche Rechte Arbeitnehmer:innen haben – und was du tun kannst, um dich vor der Sommerhitze zu schützen.

Auch in den News:

26, 30, 35 Grad: Diese Regeln gelten

Bei Hitze am Arbeitsplatz sind Maßnahmen notwendig. Sie sind je nach Gradzahl in Etappen geregelt:

Ab Temperaturen von über 26 Grad: Hier sollten Vorgesetzte abkühlende Maßnahmen ergreifen, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) berichtet. Genannt werden hier sogenannte "Sonnenschutzsysteme", wie etwa Jalousien oder Blendschutz. Bei besonders gefährdeten Personen, wie etwa Älteren, Jugendlichen, Schwangeren oder auch bei stark körperlicher Arbeit, sei über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

Ab über 30 Grad: Überschreitet das Thermometer diese Marke, sind Chef:innen der baua zufolge zum Handeln verpflichtet. Dabei werden technische und organisatorische Maßnahmen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen priorisiert. Konkret bedeutet das ein Vorgehen wie:

  • Frühes morgendliches Lüften

  • die Möglichkeit auf Gleitzeitregelungen

  • das Lockern von Bekleidungsregeln

  • Ventilatoren bereitstellen

  • Hitzepausen einlegen

Das gilt auch für Menschen, die draußen arbeiten. Hier können etwa Sonnensegel oder die Bereitstellung kalter Getränke Abhilfe schaffen. Welche dieser Möglichkeiten genutzt wird, könnten Arbeitnehmer:innen laut "Tagesschau" aber nicht selbst entscheiden, sondern sei lediglich den Vorgesetzten überlassen.

Ab einer Lufttemperatur von über 35 Grad: Ohne technische Maßnahmen wie Luftduschen, organisatorische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstung sei ein Raum laut baua nicht zum Arbeiten geeignet. Gibt es jetzt also Hitzefrei im Büro?


Gibt es Hitzefrei im Büro?

Für alle, die gerade schwitzend am Rechner sitzen, mag die Antwort ernüchternd sein: Hitzefrei gebe es für Arbeitnehmende selbst bei über 35 Grad nicht, so die "Tagesschau". Nur in außerordentlichen Notfällen, etwa wenn der oder die Vorgesetzte selbst nach Aufforderung nichts gegen die Hitze unternimmt, dürfe der Arbeitsplatz verlassen werden – aber nur, wenn zuvor Bescheid gegeben wird.

Mein Kind hat Hitzefrei – ich nicht: Was jetzt?

Anders als bei den arbeitenden Eltern gibt es für Schüler:innen bei besonders hohen Temperaturen vielerorts frei. In solchen Fällen gebe es für die Kinder dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zufolge in vielen Einrichtungen die Möglichkeit auf weitere schulische Betreuung. Wenn nicht, dürfen Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahren freigestellt werden – allerdings meist unbezahlt. Ab wann es in welchem Bundesland Hitzefrei für Schüler:innen gibt, erfährst du hier. 

Homeoffice: Tausche Büro gegen Garten

Für das Raumklima in den eigenen Privaträumen sind Arbeitnehmer:innen selbst verantwortlich – und das kann bei heißem Sommerwetter auch Vorteile haben. Denn, anders als der Name vermuten lässt, müsse man laut der "Tagesschau" im "Home"-Office nicht zwingend zuhause arbeiten.

Die Regelung lasse, je nach Arbeitsvertrag, ein mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten zu – so etwa im Garten statt im stickigen Dachzimmer. Wichtig sei hierbei, dass der möglicherweise kühlere Wahl-Ort die anstehende Arbeit nicht beeinträchtigt und Betriebsabläufe nicht gestört werden.

Das können Arbeitnehmende tun

Wer bei der Hitze trotzdem wie gewohnt arbeiten muss, kann dem sauna-ähnlichen Klima dennoch entkommen. Die Gewerkschaft IG Metall hat einige Tipps für eine angenehme Arbeitszeit in den Sommermonaten zusammengestellt:

  • Regelmäßige Kurzpausen – nach Absprache – einlegen

  • Elektrogeräte ausschalten: Drucker oder Monitore sind bei Nichtgebrauch unnötige Wärmequellen

  • Handgelenke mit kaltem Wasser benetzen

  • Viel trinken, die IG Metall empfiehlt hier sogar mindestens drei Liter pro Tag

  • Helle, luftdurchlässige Kleidung und Schuhe


Verwendete Quellen:

baua: "ASR A3.5 Raumtemperatur"

Tagesschau: "Was bei Hitze am Arbeitsplatz und in der Schule gilt"

RND: "Büro, Homeoffice, Baustelle: Welche Hitze-Regeln am Arbeitsplatz gelten"

IG Metall: "Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?"

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