Marke verletzt?

Rechtsstreit um Quadratriegel: Ritter Sport will vor die nächste Instanz ziehen

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von Christopher Schmitt

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Quadrat-Streit: Rittersport legt Berufung ein

Videoclip • 53 Sek • Ab 12


Quadratisch, praktisch, nicht geschützt? Ritter Sport hat gegen das Urteil, ein quadratischer Haferriegel verletzte die Marke nicht, Berufung eingelegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Niederlage vor dem Stuttgarter Landgericht will Ritter Sport das Urteil in der nächsten Instanz prüfen lassen.

  • Der Schokoladenhersteller will den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" des Herstellers Wacker verbieten lassen.

  • Ritter Sport sieht das Markenrecht verletzt – unterdessen vertreibt Wacker aktuell den "Monnemer Klageriegel".

Der Rechtsstreit um den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport sowie der Firma Wacker aus Mannheim geht weiter. Beim Oberlandesgericht Stuttgart hat Ritter Sport Berufung eingelegt, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Nach der Niederlage vor dem Stuttgarter Landgericht im Januar ist das letzte Wort also offenbar noch nicht gesprochen. "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer damals. Ritter Sport zielte mit dem juristischen Schritt auf eine Unterlassung gegen den Hersteller des Haferriegels.

Ritter Sport: "Quadratmarke wurde Schutz abgesprochen"

Dementsprechend äußert Ritter Sport Kritik an dem Urteil: "Beispielsweise wurde unserer Quadratmarke trotz ihrer enorm hohen Verkehrsbekanntheit der entsprechende Schutz abgesprochen." Man wolle die Entscheidung in der nächsten Instanz prüfen lassen, da solche Entscheidungen überhüber den Einzelfall hinaus bedeutsam sein könnten.

Unter anderem argumentieren die Schwaben damit, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle. Eine Markenkollision wird außerdem befürchtet, da die Produkte von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden.

Im Jahr 1996 hatte Ritter Sport seine quadratische Verpackung markenrechtlich schützen lassen. Nach Ansicht des Unternehmens verletzt der Riegel im gleichen Verhältnis diesen Schutz.

Auch in den News:

Wacker vertreibt "Monnemer Klageriegel"

Der Wacker-Haferriegel, sonst erhältlich in Kokos- oder Haselnussgeschmack, wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen. Kund:innen hatten keine Möglichkeit, den Snack im Netz zu bestellen.

Stattdessen im Angebot: ein länglicher Riegel, der "Monnemer Klageriegel". Denn auf Seiten von Wacker befürchtet man Schadensersatzforderungen. Matteo Wacker erläuterte, dass jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadensersatz in die Höhe treiben könnte. Dies wird besonders relevant, falls sich der Rechtsstreit noch über Jahre ziehen sollte.


Verwendete Quellen

Nachrichtenagentur dpa

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