Terror und Festnahmen
Urlaub in der Türkei: Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise
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:newstime
Türkei-Touristen drohen Terror und Festnahmen
Videoclip • 01:08 Min • Ab 12
Urlauber:innen, die eine Winterauszeit in der Türkei nehmen wollen, sollten Reisehinweise des Auswärtigen Amtes im Auge behalten. Die Behörde warnt unter anderem vor terroristischer Gefahr.
Das Wichtigste in Kürze
Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei aktualisiert.
Die Behörde warnt vor der Gefahr terroristischer Anschläge und rät in allen Teilen des Landes zu Vorsicht.
Speziell in den Grenzgebieten zum Irak und zu Syrien sollten Bundesbürger:innen achtsam sein.
Ein kleiner Abstecher in den Süden kann wahre Wunder gegen die Winterlethargie wirken. Für ein beliebtes Reiseziel der Deutschen hat das Auswärtige Amt (AA) aber jetzt seine Reise- und Sicherheitshinweise aktualisiert. Der Grund: Terroristische Gefahr und Festnahmen.
"In allen Teilen der Türkei muss grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden", wie die Behörde auf ihrer Webseite schreibt. Es wird vor Reisen in Grenzgebiete zum Irak und Syrien gewarnt, insbesondere in die Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri. Urlauber:innen sollten daher auch größere Menschenmengen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen meiden. Zudem warnt die Behörde auch davor, sich in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen aufzuhalten.
Das Auswärtige Amt fasst für Reisende in die Türkei zusammen:
Es wird zu Achtsamkeit insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen geraten.
Reisen in betroffene Grenzgebiete, die nicht zwingend erforderlich sind, sollten unterlassen werden.
Informationen zur Sicherheitslage sollten stets beachtet werden.
Abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen sollten gemieden werden.
Hintergrund ist eine Reihe von terroristischen Anschlägen seit dem Jahr 2015, die eine hohe Zahl an Todesopfern forderten. "Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen", schreibt die Behörde weiter. Zu vielen der vergangenen Anschläge haben sich die "Kurdische Arbeiterpartei" (PKK) sowie deren Splittergruppe "Freiheitsfalken Kurdistans" (TAK) bekannt.
Die türkischen Behörden haben vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage auch die Sicherheitsvorkehrungen landesweit verschärft, "insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar". Das Auswärtige Amt rät trotz der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen im gesamten Land zur Vorsicht, da auch mit Anschlägen terroristischer Gruppierungen gegen nicht-militärische Ziele gerechnet werden muss. In allen Teilen der Türkei müsse grundsätzlich "von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden".
Reisen in die Türkei: Behördenwillkür und Festnahmen
Für deutsche Staatsangehörige, die türkische Wurzeln haben, persönliche Beziehungen in die Türkei pflegen oder eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, besteht außerdem ein erhöhtes Risiko für Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren. "Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden", hieß es weiter.
Laut AA führen die türkischen Strafverfolgungsbehörden Listen über in Deutschland wohnende Personen. Selbst ohne hinreichende Vorermittlungen könnten diese zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden. Vor allem die Aktivitäten auf Social Media werden von den Behörden herangezogen. So könnten z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder "Liken" von Beiträgen für behördliche Verfolgungen ausreichen. Strafverfolgungsmaßnahmen werden in der Türkei vom "Anti-Desinformationsgesetz" gedeckt. Das Verbreiten von aus Behördensicht "unwahren" Aussagen oder Äußerungen, die als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, kann demnach Anlass geben.
Weitere Gründe für eine Strafverfolgung in der Türkei können sein:
die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland
die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung
die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen
Für unter anderem regierungskritische Stellungnahmen in sozialen Medien wurden demnach bereits mehrjährige Haftstrafen oder Ausreiseperren verhängt – speziell beim Vorwurf der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten.
Festnahmen in der Türkei: Aktivistinnen berichten von Gewalt in Haft
Laut Medienberichten ist es während der türkischen Haft auch zu psychischer und physischer Gewalt an deutschen Aktivist:innen gekommen. Ende Januar wurden drei Friedensaktivistinnen demnach in der Grenzstadt Pirsûs im Zuge einer Solidaritätsaktion festgenommen. Im Anschluss wurden sie in ein Istanbuler Abschiebezentrum gebracht und nach zwei Tagen abgeschoben.
Die Betroffenen schilderten, dass sie während der Haft schweren Misshandlungen ausgesetzt gewesen seien, so etwa Nacktdurchsuchungen, Schlägen, Tritten sowie psychischer Gewalt. Ärzte hätten dann Gehirnerschütterungen, Hämatome und Prellungen festgestellt. Insgesamt nahmen 100 Menschen aus aller Welt an den Protesten teil, darunter 16 Aktivist:innen und Journalist:innen aus Deutschland.
2025 erreichte die Anzahl der Deutschen, die in der Türkei in Haft saßen oder denen die Ausreise verweigert wurde, einen neuen Höchststand von 144 Personen.
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