Ohne Zustimmung

Nur wenige wissen Bescheid: Wie Krankenkassen Gesundheitsdaten verarbeiten

Veröffentlicht:

von Valentin Kronberger

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Krankenkassen: Beitragsgelder verzockt? (17. Juli)

Videoclip • 01:35 Min • Ab 12


Gesetzliche Krankenkassen analysieren Daten aus Abrechnungen – auch ganz ohne Zustimmung. So können sich Versicherte dagegen wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Abrechnungsdaten auf Gesundheitsrisiken analysieren.

  • Das Gesetz dafür besteht schon seit 2024 – aber nur wenige Versicherte wissen Bescheid.

  • Mit einem Antrag können Versicherte dagegen Widerspruch einlegen.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Daten von ihren Versicherten weiterverarbeiten – auch ohne deren Zustimmung. Informationen zu Diagnosen, Behandlungen und verschriebenen Medikamenten: Alles das können die Krankenkassen nutzen, um damit individuelle Gesundheitsrisiken zu analysieren.

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Wenige Versicherte kennen die Regelung

Viele gesetzlich Versicherte wissen darüber nicht Bescheid. Laut einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale kennen 71 Prozent diese Regelung nicht.

Grundlage ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das es seit März 2024 gibt. Damit dürfen Krankenkassen die Daten aus Abrechnungen analysieren, um Folgendes zu erkennen:

  • seltene Erkrankungen, Krebserkrankungen und schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen

  • Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln

  • eine bislang nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit

  • Lücken bei empfohlenen Schutzimpfungen

Wird dabei ein gesundheitliches Risiko erkannt, müssen die Krankenkassen Versicherte schriftlich darüber informieren und einen Besuch beim Arzt oder einer Ärztin empfehlen, so die Verbraucherzentrale.


Widerspruch einlegen: So geht es

Wer die Analyse seiner Daten durch die Krankenkasse nicht möchte, muss Widerspruch einlegen. Das geht schriftlich oder online – meist über ein Formular auf der Webseite der Kasse. Wechseln Versicherte danach ihre Krankenkasse, müssen sie erneut widersprechen. Die Verweigerung gilt immer nur für die aktuelle Kasse.

Krankenkassen informieren versteckt über Datenauswertung

Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten über die Datenauswertung und die Möglichkeit eines Widerspruchs informieren – aber wie sie das tun, steht den Kassen frei.

Die Auswertung der Verbraucherzentrale zeigt: Die Kassen nutzen dafür vor allem ihre Webseiten und Mitgliedermagazine. Die Verbraucherschützer:innen bezweifeln, dass Versicherte so zuverlässig erreicht werden.


1,5 Millionen Menschen vor Gesundheitsrisiken gewarnt

Die gesetzlichen Krankenkassen hingegen verteidigen die Datenauswertung: Rund 1,5 Millionen Menschen seien gezielt auf ihre Gesundheitsrisiken hingewiesen worden, teilt der GKV-Spitzenverband mit. Etwa 110.000 Menschen hätten daraufhin konkrete Versorgungsangebote wahrgenommen.

Fehleinschätzungen bei der Datenauswertung

Die Datenauswertung kann zwar helfen, Krankheiten früher zu erkennen oder verpasste Impfungen nachzuholen, aber sie kann auch zu Fehleinschätzungen führen. Davor warnt Lucas Auer, Gesundheitsexperte von der Verbraucherzentrale. Die Abrechnungsdaten könnten Fehler enthalten.

Laut der Umfrage lehnte über die Hälfte der Teilnehmer:innen die Regelung ab.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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