Migration

SPD macht Druck beim Familiennachzug für Geflüchtete

Veröffentlicht:

von Damian Rausch

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Kritik: SPD will 5-Prozent-Hürde senken

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Die SPD fordert eine Rückkehr zum Familiennachzug für subsidiär geschützte Geflüchtete. Die derzeitigen Regeln seien zu streng und führten zu unzumutbaren Trennungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SPD-Fraktion fordert, den ausgesetzten Familiennachzug spätestens im Sommer 2027 wieder vollständig zu ermöglichen.

  • Seit der Aussetzung im Juli 2025 wurden lediglich 13 Visa aufgrund besonderer Härtefälle erteilt.

  • SPD-Politiker stellen infrage, ob die Einschränkungen mit dem grundgesetzlichen Schutz der Familie vereinbar sind.

Rund ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus wächst innerhalb der SPD der Widerstand gegen die geltenden Vorgaben. Die Bundestagsfraktion hält die Regelung für übermäßig hart und fordert, sich bereits jetzt auf ihr geplantes Ende im Sommer 2027 vorzubereiten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Die migrationspolitische Sprecherin Rasha Nasr führt die geringe Zahl erfolgreicher Anträge vor allem auf die strengen Voraussetzungen zurück. "Dass nur so wenige Anträge erfolgreich waren, bedeutet nicht, dass sie grundlos gestellt wurden. Es liegt an den restriktiven Regelungen: Die zulässigen Trennungszeiten für Kinder und Eltern sind nicht familienfreundlich, sondern unzumutbar", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Eine Verlängerung über den bislang vorgesehenen Zeitraum lehnt Nasr ab. "Klar ist: Die Regelung kann nicht über zwei Jahre hinaus verlängert werden. Schon jetzt muss damit begonnen werden, die liegen gebliebenen Anträge so vorzubereiten, dass nach Auslaufen der Regelung im Sommer 2027 keine weiteren Wartezeiten entstehen", forderte die SPD-Politikerin. Zudem verwies sie darauf, dass das Zusammenleben mit der eigenen Familie die Integration von Geflüchteten erleichtern könne.

Auch der Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, verlangt eine vollständige Wiederaufnahme des Familiennachzugs. Zugleich äußerte er Zweifel daran, ob die derzeitige Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Denn der besondere Schutz der Familie steht im Grundgesetz", sagte Reichardt dem RND. Beim Familiennachzug gehe es um die Zusammenführung der Kernfamilie, insbesondere von Eltern und ihren minderjährigen Kindern.

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Nur wenige Visa seit Stopp des Familiennachzugs

Betroffen von der Einschränkung sind Angehörige von Menschen mit sogenanntem subsidiärem Schutz. Diesen Status erhalten Personen, die weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge anerkannt werden, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland jedoch ernsthafte Gefahren drohen. Ihre Familien können derzeit grundsätzlich nur in besonderen Härtefällen nach Deutschland nachkommen.

Zuvor konnten im Rahmen einer Kontingentregelung monatlich bis zu 1.000 Visa für den Familiennachzug vergeben werden. Diese Möglichkeit ist seit dem 24. Juli 2025 ausgesetzt und soll nach aktueller Regelung bis zum 23. Juli 2027 ruhen.

Im ersten Jahr der Aussetzung wurden lediglich 13 Visa aufgrund besonderer Härtefälle erteilt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur Ende Juli vom Auswärtigen Amt. Für einen solchen Antrag wird der jeweilige Fall zunächst bei der Internationalen Organisation für Migration gemeldet und dort geprüft. Anschließend werden die Unterlagen an das Auswärtige Amt weitergeleitet.



Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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