Bundestag
Bürgergeld-Reform beschlossen, neue Grundsicherung kommt: Was sich jetzt ändert
Aktualisiert:
von Christopher Schmitt:newstime
Das Bürgergeld wird abgeschafft
Videoclip • 27 Sek • Ab 12
Mehr Druck, härtere Sanktionen: Das Parlament setzt einen Schlusspunkt hinter monatelange Reformdebatten. Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Verschärfungen zu.
Das Wichtigste in Kürze
Am Donnerstagvormittag (5. März) hat Schwarz-Rot die Bürgergeld-Reform endgültig beschlossen.
Laut Regierung sollen der Arbeitsmarkt-Anreiz gestärkt und Geld eingespart werden.
Kritik kommt unter anderem aus dem linken Parteiflügel der SPD.
Der Bundestag hat am Donnerstag (5. März) die umfassende Reform des Bürgergelds beschlossen. Für das Gesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Die Reform soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten und betrifft rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher:innen.
Der Name "Bürgergeld" wird gestrichen – die Leistung heißt künftig "Grundsicherung". Das Prinzip "Fördern und Fordern" steht im Mittelpunkt: Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten.
Verschärfte Sanktionen
Die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten werden deutlich verschärft:
Bei Pflichtverletzungen: Wer keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt, erhält für drei Monate eine 30-prozentige Kürzung der Grundsicherung (derzeit 563 Euro bei Alleinstehenden).
Bei versäumten Terminen: Nach dem zweiten versäumten Jobcenter-Termin greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Beim dritten Mal droht eine komplette Streichung.
Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit kann die Grundsicherung komplett gestrichen werden. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen, auch Wohnkosten-Zahlungen können wegfallen. Die Behörden müssen den Betroffenen jedoch Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.
Vorrang für Arbeitsvermittlung
Für Bürgergeld-Empfänger:innen, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre Arbeitskraft "im maximal zumutbaren Umfang" einsetzen müssen. Die Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben – eine Umkehr des Prinzips von 2023, als Weiterbildung Vorrang vor direkter Job-Vermittlung erhielt. Verspricht eine Weiterbildung mehr Erfolg, soll dieser jedoch der Vorzug gegeben werden, vor allem bei Unter-30-Jährigen.
Die Karenzzeit für Schonung von Vermögen fällt weg. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe des Schonvermögens nach dem Alter.
Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft werden.
Auch in den News:
Schutz für psychisch Kranke
Union und SPD änderten den Entwurf in den Ausschussberatungen noch ab: Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen ihre Lage erklären können.
Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen
Nachrichtenagentur dpa
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