Harte Sanktionen

Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was jetzt auf Arbeitslose zukommt

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

:newstime

Aus Bürgergeld wird "Grundsicherung"

Videoclip • 33 Sek • Ab 12


Bürgergeld ade: Die Bundesregierung bringt eine neue Grundsicherung auf den Weg. Strengere Pflichten, schnellere Sanktionen und weniger Schonvermögen treffen Millionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundeskabinett hat eine neue Grundsicherung beschlossen, die strengere Regeln und spürbare Einschnitte vorsieht.

  • Für Millionen Betroffene könnten Sanktionen schneller und härter greifen – bis hin zum kompletten Leistungsstopp.

  • Warum die Reform politisch hochumstritten ist und was sich konkret ändert.

Lange wurde über eine Reform des Bürgergelds gerungen, jetzt hat sich das Bundeskabinett geeinigt: Der Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung wurde verabschiedet. Sie soll das erst drei Jahre alte Bürgergeld ablösen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) präsentierte die Reform, die deutlich strengere Regeln für die 5,3 Millionen Leistungsbeziehenden vorsieht und am 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.

Strengere Sanktionsregeln im Fokus

Die neue Grundsicherung setzt verstärkt auf das Prinzip "Fördern und Fordern", wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte. Kern der Reform sind verschärfte Sanktionen:

  • Bei Pflichtverletzungen wie fehlenden Bewerbungen oder abgelehnten Förderkursen droht eine sofortige Kürzung um 30 Prozent für drei Monate (etwa 150 Euro).

  • Nach zweimaligem Versäumnis von Jobcenter-Terminen folgt ebenfalls eine 30-Prozent-Kürzung.

  • Bei dreimaligem Nichterscheinen kann die Leistung komplett gestrichen werden, einschließlich der Wohnkostenübernahme.

  • Psychisch Kranke sollen vor kompletten Leistungskürzungen geschützt werden.

Die neuen Sanktionsregeln sollen "das verfassungsmäßig Erlaubte ausschöpfen" - das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Kürzungen auf maximal 30 Prozent begrenzt.

Vermögen und Wohnen

Beim Vermögen wird die bisherige Karenzzeit abgeschafft. Künftig gilt:

  • Vor Leistungsbezug muss eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden.

  • Das Schonvermögen richtet sich nach dem Alter der Betroffenen.

  • Wohnkosten werden nur noch in geringem Maß anerkannt.

Jobcenter-Vermittlung im Fokus

Die Jobcenter sollen vorrangig in Arbeit vermitteln. Weiterbildung bleibt eine Option, wenn sie erfolgversprechender scheint. Ein gemeinsamer Kooperationsplan soll die Angebote für Betroffene zusammenstellen.

Geringe finanzielle Auswirkungen

Die ursprünglich erhofften Einsparungen werden nicht erreicht. Für 2026 werden Minderausgaben von 86 Millionen Euro erwartet, für das Folgejahr 70 Millionen. In den weiteren Jahren könnten sogar Mehrausgaben von elf beziehungsweise neun Millionen Euro anfallen.

Vorgeschichte und politischer Kontext

Die Abschaffung des Bürgergelds war Teil der Einigung von Union und SPD im Koalitionsvertrag und wurde in einem Spitzentreffen im Oktober konkretisiert. CDU-Kanzleramtschef Thorsten Frei hatte bereits im September betont, dass das "Bürgergeld auch als Begriff verschwindet". Bundeskanzler Merz hatte Einsparungen von bis zu fünf Milliarden Euro in Aussicht gestellt, die sich nun jedoch nicht realisieren.

Kritik an der Reform

Die Reform stößt auf erhebliche Kritik:

  • Teile der SPD-Basis wollen die Reform per Mitgliederbegehren stoppen, da sie soziale Härten und Obdachlosigkeit befürchten.

  • Sozialverbände, Linke und Grüne im Bundestag lehnen die Verschärfungen ebenfalls ab.

  • Die Gewerkschaft Verdi warnt vor steigendem Druck auf die Beschäftigten in den Jobcentern.

Der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verteidigt hingegen die Reform: "Mit der neuen Grundsicherung beendet die Bundesregierung ein System, das falsche Anreize gesetzt hat – und das ist richtig so"

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

Mehr entdecken