Kriminalität

Staatsanwaltschaft Gießen: Neue Hinweise zu "Cold Case" um Vermisste eingegangen

Veröffentlicht:

von dpa

:newstime

So arbeitet die Polizei in Deutschland

Videoclip • 01:46 Min • Ab 12


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Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Verschwinden einer jungen Frau in der Wetterau gibt es neue Hinweise zu dem Fall. Ein Brief an die Familie gilt als ihr letztes Lebenszeichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Gießen hat neue Hinweise zu einem "Cold Case" in der Wetterau erhalten.

  • Ende April war ein Zeug:innenaufruf zu der seit 1993 Vermissten gestartet worden.

  • Zuvor hatte die Polizei in Limeshain und Ortenberg zwei Wohnungen durchsucht.

Nach Durchsuchungen in einem "Cold Case" um einen mutmaßlichen Mord an einer jungen Frau in der Wetterau gehen die Ermittler:innen neuen Hinweisen in dem Fall nach. Im Zusammenhang mit dem Zeug:innenaufruf von Ende April sei eine einstellige Zahl von Hinweisen eingegangen, die derzeit bearbeitet würden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen auf Anfrage mit. Weitere Auskünfte würden derzeit nicht erteilt.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die Ermittlungen wegen Mordverdachts mehr als 32 Jahre nach dem mutmaßlichen Gewaltverbrechen wieder aufgenommen. Im April hatten sie in Limeshain und Ortenberg (beide Wetteraukreis) zwei Wohnanschriften durchsucht. Dort soll sich die Frau mutmaßlich zuletzt aufgehalten haben.


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23-Jährige seit 1993 in der Wetterau vermisst

Die damals 23-jährige Türkin war 1993 spurlos verschwunden. Zuvor war sie den Angaben zufolge im August desselben Jahres aufgrund eines Heiratsversprechens zu einem Landsmann nach Deutschland gereist. Am 10. September 1993 sandte sie laut Staatsanwaltschaft einen Brief an ihre Familie, der als ihr letztes Lebenszeichen gilt. Erst zwei Jahre später, im September 1995, meldeten Angehörige sie als vermisst.

Schon damals bestand der Verdacht, dass sie Opfer eines Verbrechens geworden sein könnte. Weil sich das Schicksal der Vermissten zunächst nicht aufklären ließ, hatte die Staatsanwaltschaft Gießen das Verfahren 1998 eingestellt. Nun hatte sie Zeug:innen um Mithilfe gebeten, die Angaben zum Aufenthalt der Frau in Deutschland und zu ihrem Verbleib sowie zu möglichen Tatverdächtigen machen können.

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