Haustiere
Neues EU-Gesetz: Welche Regeln bald für Hunde und Katzen gelten
Veröffentlicht:
von Christopher Schmitt:newstime
EU-weite Chip-Pflicht für Haustiere (26. November 2025)
Videoclip • 30 Sek • Ab 12
Mit einem neuen Gesetz will die EU für mehr Tierwohl sorgen – nun ist es beschlossen. Doch was gilt nun für Hunde- und Katzenhalter:innen?
Das Ziel lautete: Mehr Sicherheit für Hunde und Katzen in der Europäischen Union (EU) rechtlich verankern. Am Dienstag (28. April) hat das EU-Parlament ein Gesetz für strengere Vorgaben beim Thema Tierwohl beschlossen, auf das sich Unterhändler:innen von Parlament sowie Mitgliedsstaaten bereits im Vorfeld geeinigt hatten. So wird eine EU-weite Chip-Pflicht inklusive Registrierung in einer nationalen Datenbank eingeführt.
Durch eine europaweite Vernetzung dieser Datenbanken soll die Rückverfolgung der Tiere erleichtert werden. So könnten beispielsweise Deutsche, die ihren Hund im Urlaub verlieren, diesen per Mikrochip einfacher orten. Außerdem soll das Prinzip ein effektives Vorgehen gegen illegalen Tierhandel ermöglichen.
Einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge werden 60 Prozent der Tiere mittlerweile über das Internet verkauft. Aus diesem Grund sind Online-Marktplätze in Zukunft verpflichtet, einen Link zu den im Chip hinterlegten Informationen anzugeben. Hierzu zählen die Daten von Halter:innen sowie die Herkunft des Tieres.
Chip-Pflicht in Deutschland? Bislang Ländersache
Aktuell zählt Deutschland zu den einzigen drei Ländern EU-weit, in denen keine Chip-Pflicht für Hunde herrscht. Da die Kennzeichnungspflicht Sache der Länder ist, wird sie auch unterschiedlich gehandhabt. Laut RND gilt die Pflicht oft nur für als potenziell gefährlich eingestufte Hunderassen.
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Ab wann gilt das Gesetz?
Unmittelbar umgesetzt werden die neuen Regeln nicht. Für Hundehalter:innen gilt das Gesetz erst in zehn Jahren. Katzen-Besitzer:innen können sich sogar 15 Jahre auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Ältere Haustiere sollten hiervon also nicht mehr betroffen sein.
Lediglich vier Jahre Übergangsfrist gelten allerdings für Züchter:innen – oder noch weniger, falls die Bundesregierung eine kürzere Frist festlegt.
Verwendete Quellen:
RND: "EU-Parlament beschließt neue Regeln für Hunde und Katzen"
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