Reform-Streit

"Rente mit 63" abschaffen – aber wie? Diese Übergangsfristen werden diskutiert

Veröffentlicht:

von Emre Bölükbasi

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Kritik an Plänen der Renten-Kommission (22. Juni)

Videoclip • 39 Sek • Ab 12


Die geplante Abschaffung der "Rente mit 63" spaltet die Politik: Während die SPD für großzügige Übergangsregelungen plädiert, drängen  andere auf ein schnelles Ende der Regelung. Wer setzt sich durch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren sorgt für massiven Streit in der Politik.

  • Während die SPD lange Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren fordert, um angehende Rentner:innen vor abrupten Kurswechseln zu schützen, drängen Union und Wirtschaftsexpert:innen auf ein schnelles Ende der Regelung.

  • Die Reform soll trotz der Differenzen als großes Gesetzespaket verabschieden werden.

Die Debatte um die Zukunft der sogenannten "Rente mit 63" nimmt Fahrt auf. SPD-Sozialpolitiker:innen fordern mehrjährige Übergangsfristen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Frührente.

Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, warnt vor einem abrupten Kurswechsel: "Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Ihr Parteikollege Bernd Rützel, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, bringt Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren ins Spiel. "Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat", sagte er der "Augsburger Allgemeinen".


Frist von zwei bis fünf Jahren?

Die Rentenkommission hatte vor kurzem ihre Pläne vorgestellt und empfohlen, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen – allerdings ohne konkrete Fristen zu nennen. Im Kommissionsbericht heißt es lediglich, die Abschaffung solle "unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes" zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen.

Doch wie lang sollte eine Übergangsfrist sein? Die Positionen könnten kaum unterschiedlicher sein. Klose, die für die SPD in der Rentenkommission saß, hält nach bisheriger Rechtsprechung eine Frist zwischen zwei und fünf Jahren für denkbar – ihre Präferenz liege beim längeren Zeitraum. Sie verweist darauf, dass manche Menschen bereits Verträge zur Altersteilzeit getroffen hätten, die über mehrere Jahre liefen.

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Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Rente

Auch die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, hält eine Übergangsfrist aus verfassungsrechtlichen Gründen für nötig. Sie verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, das bei der Erhöhung des Rentenalters für Frauen eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt habe. Ob Karlsruhe bei der "Rente mit 63" auch einen kürzeren Zeitraum billigen würde, sei schwer zu sagen.

Ganz anders sieht das der Martin Werding, ebenfalls Mitglied der Rentenkommission. Er wirbt für eine deutlich kürzere Übergangsfrist: Man habe die Rente ab 63 mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf eingeführt, so schnell werde man sie nicht wieder abschaffen können. "Aber ein bis maximal drei Jahre sollten meines Erachtens reichen", sagte er.


CDU sieht lange Übergangsfrist skeptisch

Der CDU-Politiker Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe der Unionsfraktion und ebenfalls Kommissionsmitglied, hatte bereits zuvor eine möglichst schnelle Änderung gefordert. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren sei zu lang, betonte er. Wenn man eine Trendwende schaffen wolle, müsse man sich beeilen und nicht erst noch alle geburtenstarken Jahrgänge abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen lassen.

Die "Rente mit 63" – faktisch heute erst ab 64,5 Jahren möglich – ermöglicht Menschen mit 45 Beitragsjahren einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge. Die Regelung wurde 2014 eingeführt und wird deutlich stärker genutzt als ursprünglich prognostiziert.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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