Shrinkflation

Milka vor Gericht: Weniger Schokolade, gleiche Verpackung

Veröffentlicht:

von Jacqueline Bittl

:newstime

Mogelpackung: Milka-Angebot verärgert Kunden

Videoclip • 01:23 Min • Ab 12


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Milka-Tafeln sind dünner geworden, kosten aber mehr. Verbraucher:innen sehen darin eine Täuschung. Nun entscheidet ein Gericht, ob es sich um eine Mogelpackung handelt – mit möglicher Signalwirkung für den Handel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Milka-Tafeln enthalten nur noch 90 statt 100 Gramm, kosten aber mehr, weshalb die Verbraucherzentrale Hamburg dem Hersteller Mondelez Irreführung vorwirft und vor dem Landgericht Bremen klagt.

  • Mondelez weist die Kritik zurück und betont, das geringere Gewicht sei korrekt gekennzeichnet, während das Gericht in einer ersten Einschätzung Zweifel äußerte, ob Verbraucher den Unterschied erkennen können.

  • Der Fall steht beispielhaft für das verbreitete Phänomen der "Shrinkflation" und könnte, je nach Urteil, Auswirkungen auf den Umgang anderer Hersteller mit Mengenreduzierungen haben.

Die lilafarbene Verpackung ist vertraut, der Inhalt jedoch geschrumpft: Milka-Schokolade wiegt inzwischen weniger als früher. "Doch der Verpackung sieht man das nicht an" meint die Verbraucherzentrale Hamburg, wirft dem Hersteller Mondelez deshalb Irreführung vor und klagt. Im Kern geht es um die Frage, ob Kund:innen den Unterschied beim Kauf überhaupt erkennen können.

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Streit um Gramm, Preis und Transparenz

Konkret geht es um Milka-Tafeln, die statt 100 nur noch 90 Gramm enthalten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Design und Verpackungsgröße unverändert geblieben, lediglich die Schokolade selbst ist minimal dünner geworden. Gleichzeitig ist aber der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro gestiegen. Aus Sicht der Verbraucherschützer:innen kann das Käufer:innen in die Irre führen, weshalb sie wegen unlauteren Wettbewerbs klagen.

Mondelez weist die Vorwürfe zurück. Das reduzierte Gewicht sei deutlich auf der Verpackung angegeben, teilte eine Sprecherin mit. Zudem habe das Unternehmen in sozialen Medien über die Änderung informiert und stelle auf der Milka-Website eine Übersicht zu Sorten und Gewichten bereit. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts könnte dennoch eine Mogelpackung vorliegen. Der Vorsitzende Richter erklärte zu Prozessbeginn: "Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied". Das Urteil soll am 13. Mai fallen.

Shrinkflation als Massenphänomen

Der Fall Milka sei kein Einzelfall, betont Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Dieses Vorgehen ist sehr verbreitet und kommt quer durch den Supermarkt vor." Dieses Vorgehen wird auch als "Shrinkflation" bezeichnet. Die Verbraucherzentrale führt eine Liste mit mehr als 1.000 Produkten, die als Mogelpackungen gelten könnten, häufig handelt es sich um Markenware und Süßigkeiten. Allein im vergangenen Jahr sind 77 neue Produkte hinzugekommen, deutlich mehr als zuvor. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen.

Die Industrie sieht dafür unterschiedliche Gründe. Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie verweist auf gestiegene Produktionskosten und veränderte Nachfrage. Der Begriff "Mogelpackung" darf aber nur verwendet werden, wenn rechtliche Grenzen überschritten werden. Zudem wird der Endpreis vom Handel bestimmt. Mondelez begründet die Gewichtsreduktion mit wirtschaftlichen Unsicherheiten und höheren Kosten. Nur so habe das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben können, ohne Qualität oder Geschmack zu verändern.


Was Käufer tun können – und was das Urteil bewirken könnte

Für Verbraucher:innen ist es kaum realistisch, alte Preise und Füllmengen im Kopf zu behalten, sagt Valet. Veränderungen fallen oft erst zu Hause auf, etwa beim Umfüllen oder im Vergleich mit einer älteren Packung. Entdeckungen können online gemeldet werden – jährlich gehen so bis zu 3.000 Hinweise ein. Nach Prüfung und Kontakt mit den Herstellern zieht die Verbraucherzentrale notfalls vor Gericht.

Das Milka-Verfahren betrifft zwar nur einen Einzelfall. Sollte die Verbraucherzentrale Recht bekommen, muss Mondelez die Entscheidung umsetzen. Die Verbraucherschützer:innen hoffen dennoch auf eine abschreckende Wirkung. Bereits 2024 bestätigte das Landgericht Hamburg im Fall der Margarine "Sanella" eine Irreführung. Seit  diesem Urteil werden Änderungen häufiger kenntlich gemacht, etwa durch Hinweise wie "Weniger Inhalt, gleiche Qualität". Für echte Transparenz sind jedoch gesetzliche Anpassungen nötig. Zwar kündigte der Koalitionsvertrag mehr Klarheit bei versteckten Preiserhöhungen an, konkrete Schritte sind aber offen. Verbraucherzentralen fordern verpflichtende Hinweise auf Mengenreduzierungen, während Handel und Industrie vor zusätzlicher Bürokratie warnen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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