Mehr Navigation bei Notfällen

Gesundheitsreform: So sollen Notaufnahmen künftig entlastet

Veröffentlicht:

von dpa

:newstime

Gutverdiener sollen mehr für Krankenkasse zahlen (17. April)

Videoclip • 01:26 Min • Ab 12


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Stundenlang mit Schmerzen im überfüllten Wartezimmer sitzen: An einem Sonntag in der Notaufnahme keine Seltenheit. Nun sollen neue Anlaufstellen die Navigation im Notfall für Patient:innen effizienter machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzespläne der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sehen neue telefonische Anlaufstellen für den Ernstfall vor.

  • Die "Akutleitstellen" sollen eine Versorgung im Notfall effizienter und leichter machen.

  • Große Nachfrage: Laut Statistischem Bundesamt wächst die Zahl der in Kliniken ambulant behandelten Notfälle.

Patient:innen mit dringenden Anliegen sollen künftig gezielter zu passenden Behandlungsangeboten kommen, statt in überfüllte Notaufnahmen der Krankenhäuser zu gehen. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.

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Im Notfall sollen sich alle auf eine Versorgung verlassen können

Kernpunkt soll eine stärkere Steuerung über neue zentrale Anlaufstellen in vielen Kliniken und bundesweit per Telefon sein – vor allem nachts und an Wochenenden, wenn normale Praxen geschlossen sind.

Warken sagte, die Menschen müssten sich auf eine Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leiste. "Und zwar egal, wo sie wohnen, in der Stadt oder auf dem Land." Viele Anliegen müssten aber nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden.

Die Reform solle Hilfesuchende daher besser zu der Versorgungsebene navigieren, die am besten helfen kann. Im Blick stehen vor allem zwei Zugangswege außerhalb der Praxisöffnungszeiten.

So soll das neue Versorgungssystem funktionieren

Unter der bundesweiten Servicenummer 116 117 der Kassenärzte können Patient:innen wohl künftig eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen bekommen. Viele Beschwerden könnten an diesen "Akutleitstellen" schnell und unkompliziert mit telefonischer ärztlicher Beratung geklärt werden, erläuterte das Ministerium – auch per Video. Für dringende akute Fälle sollen außerdem rund um die Uhr ärztliche Notdienste auch für Hausbesuche bereitgehalten werden.

Vorgesehen ist eine enge digitale Vernetzung der Hotline mit der Notrufnummer 112 für lebensbedrohliche Situationen wie Herzinfarkte oder Unfälle. Wenn man dort in dringenden Fällen anruft, sollen die Rettungsleitstellen klären, ob ein Rettungswagen, ein Notarzt oder sogar ein Hubschrauber geschickt wird – oder ob man auch nur zur Akutleitstelle der 116 117 weitergeleitet wird.

Kommen soll auch eine Vorgabe, dass man bei Anrufen unter der 112 gleich am Telefon eine Anleitung zur Wiederbelebung bekommt, wenn jemand anders etwa einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand hat. Die Rettungsleitstellen sollen mit Apps vernetzt werden, über die freiwillige Ersthelfer:innen alarmierbar sind.

Wie geht es nach der Ersteinschätzung weiter?

Wenn Patient:innen direkt in die Klinik gehen, sollen sie an vielen Standorten an einem Empfangstresen zunächst eine Ersteinschätzung bekommen, wohin es geht – in die Notaufnahme oder eine nahe Notdienstpraxis. Dafür sollen in Kliniken "integrierte Notfallzentren" aufgebaut werden, die 24 Stunden am Tag geöffnet sein sollen. An manchen Standorten kann es auch Zentren speziell für Kinder und Jugendliche geben.

In welchen Kliniken solche Anlaufstellen entstehen, soll jeweils vor Ort festgelegt werden. Die unterstützende Notdienstpraxis soll an Wochenenden von 9 bis 21 Uhr offen sein, Mittwoch und Freitag von 14 bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr.

Geplant ist auch ein Anreiz, vor dem Weg ins Krankenhaus zuerst bei der 116 117 anzurufen, wo man eine erste Einschätzung zur Dringlichkeit bekommt. Patient:innen mit einem entsprechenden Nachweis sollen dann am zentralen Tresen in der Klinik bei gleichgewichtigen Beschwerden in der Regel schneller drankommen als "Selbsteinweiser", die direkt vorstellig werden.

Neuerungen auch im Rettungsdienst

Der Gesetzentwurf sieht auch Neuregelungen beim Rettungsdienst vor. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sein. Bisher hängt die Kostenübernahme daran, dass Patient:innen in Kliniken transportiert werden, was oft gar nicht nötig wäre. Ausgeschlossen werden sollen auch Fälle, in denen Patient:innen auf Kosten dafür sitzenbleiben.

KBV warnt vor "unzumutbaren" Leistungsversprechen

Zuletzt wurden in Kliniken immer mehr Menschen als ambulante Notfälle behandelt, ohne in Stationen aufgenommen zu werden. Im Jahr 2024 stieg die Zahl laut Statistischem Bundesamt auf 13 Millionen. Das war ein Plus von fünf Prozent im Vergleich zu 2023 und der Höchstwert seit Erfassungsbeginn 2018. Im Schnitt wurden täglich 35.600 Menschen in Notfallambulanzen versorgt.

Von Ärzten und Klinikbranche kommt Kritik an der Reform, auch angesichts der Sparpläne der Koalition bei Vergütungen zum Stabilisieren der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte davor, Leistungsversprechen in "unzumutbarer Art und Weise" aufzublähen, wofür es keine personellen Ressourcen gebe. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, Kliniken, die bereits heute ums Überleben kämpften, könnten keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen, die weitere Verluste verursachen.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Der Gesetzentwurf kommt nun in den Bundestag. Warken sagte: "Es ist der dritte Anlauf für eine längst überfällige Reform, und der muss und der wird auch gelingen." Das Vorhaben knüpft an Gesetzespläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition aber nicht mehr umgesetzt wurden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen mahnte bundesweit einheitliche Vorgaben für die Ersteinschätzung und die Standorte der künftigen zentralen Empfangstresen in Kliniken an, bei denen es keinen Flickenteppich geben sollte.



Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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