Neue Regelung

Mehr Nachhaltigkeit: EU stoppt Kleidervernichtung durch große Unternehmen

Veröffentlicht:

von Fabia Söllner

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Bisher wurden viele nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe entsorgt. Für große Unternehmen ist das künftig nicht mehr erlaubt: Eine neue EU-Regel soll verhindern, dass unverkaufte Ware im Müll landet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Große EU-Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.

  • Das Verbot soll Ressourcen schonen und mehr reduzierte Ware ermöglichen.

  • Umweltverbände fordern strenge Kontrollen und weitere Maßnahmen gegen Fast Fashion.

Ab sofort dürfen große Unternehmen in der Europäischen Union unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr einfach entsorgen. Mit der neuen EU-Regel soll erreicht werden, dass diese Produkte stattdessen weiterverkauft, gespendet oder anderweitig genutzt werden. Bisher war es für viele Firmen oft günstiger, überschüssige Ware zu vernichten, als sie zu lagern, aufzubereiten oder erneut anzubieten.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Beschädigte, verschmutzte oder gefährliche Produkte sowie Waren, die sich nicht mehr wiederverwenden oder aufbereiten lassen, dürfen weiterhin entsorgt werden. Das gilt auch für Artikel, die sozialen Einrichtungen in der EU zwar angeboten, von diesen aber innerhalb einer bestimmten Frist nicht angenommen wurden. Für kleinere Unternehmen gelten die neuen Vorschriften erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Diese Vorteile könnte es für Verbraucher geben

Nach Einschätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) könnte das neue Verbot auch für Verbraucher:innen positive Auswirkungen haben. So könnten künftig mehr reduzierte Waren über Outlets, Restpostenmärkte oder Secondhand-Angebote verkauft werden. Gleichzeitig könnte die Regelung die Umwelt entlasten, da weniger neue Kleidung vernichtet und stattdessen häufiger weiterverkauft oder gespendet wird.

Der HDE weist jedoch auch auf mögliche Schwierigkeiten für den Handel hin. Nicht alle unverkauften Produkte lassen sich problemlos erneut verkaufen oder spenden – etwa wegen beschädigter Verpackungen, hoher Transport- und Lagerkosten, fehlender Nachfrage oder eines zu geringen Warenwerts. Zudem müssten Händler:innen mit zusätzlichem Aufwand für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weiterverkauf rechnen. Auch neue Dokumentationspflichten sowie rechtliche und organisatorische Herausforderungen könnten die Umsetzung erschweren.

Kritik an neuer Regelung

Der Modeverband GermanFashion unterstützt die neue EU-Vorschrift. Nach Ansicht des Verbands ist Kleidung ein wertvolles Gut, das nicht unnötig vernichtet werden sollte. Das Verbot sende deshalb ein wichtiges Signal für einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen. Gleichzeitig geht der Verband davon aus, dass viele europäische Bekleidungsunternehmen kaum betroffen sein werden, da unverkaufte Ware dort bereits heute nur selten entsorgt wird.

Die größere Herausforderung sieht GermanFashion bei günstiger Ultra-Fast-Fashion aus dem Ausland, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellen. Der Verband fordert deshalb, dass auch diese Unternehmen an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling alter Textilien beteiligt werden.

Kritik kommt dagegen vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Aus seiner Sicht sorgt das Gesetz vor allem für mehr Bürokratie, ohne die eigentlichen Probleme der Fast Fashion zu lösen. Nachhaltigkeit könne nur erreicht werden, wenn funktionierende Systeme für das Sammeln, Sortieren und Recyceln von Textilien aufgebaut würden. Solange diese fehlten, habe das Vernichtungsverbot in der Praxis nur eine begrenzte Wirkung und trage kaum zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei.

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Umweltschützer: Mehr Kontrollen dringend nötig

Umweltschutzorganisationen halten die neuen EU-Regeln für einen Schritt in die richtige Richtung, sehen jedoch weiteren Handlungsbedarf. Greenpeace begrüßt das Vernichtungsverbot grundsätzlich, warnt aber vor möglichen Schlupflöchern. Nach Ansicht der Organisation könnten Unternehmen die Vorschriften umgehen, etwa indem Produkte falsch deklariert werden. Entscheidend seien deshalb strenge Kontrollen, damit das Gesetz auch tatsächlich Wirkung zeige. Zudem bleibe das Grundproblem der Fast Fashion aus ihrer Sicht weiterhin ungelöst.

Auch der WWF bewertet das Verbot als wichtigen ersten Schritt. Die Umweltorganisation betont jedoch, dass die Regelung nur dann erfolgreich sein könne, wenn die zuständigen Behörden ihre Einhaltung konsequent überwachen und Verstöße ahnden.

Nach Angaben der EU-Kommission werden in Europa jedes Jahr zwischen vier und neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt werden. Dadurch entstehen jährlich rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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