Gesundheitssystem
Beitragserhöhung ab August: Diese Krankenkasse wird für Millionen Versicherte teurer
Aktualisiert:
von Michael Reimers:newstime
Krankenkassen: Beitragsgelder verzockt?
Videoclip • 01:35 Min • Ab 12
Nach der großen Beitragswelle zum Jahreswechsel zieht nun im August eine weitere Krankenkasse nach. Was gesetzlich Krankenversicherte beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Eine weitere Krankenkasse hebt ihren Zusatzbeitrag an.
Die IKK Classic verlangt seit 1. August 3,85 Prozent - der gesamte Beitragssatz liegt damit bei 18,45 Prozent.
Gesetzlich Versicherte haben bei Beitragserhöhungen bestimmte Rechte.
Nachdem bereits zum Jahreswechsel zahlreiche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben hatten, zieht nun im August eine weitere nach: Die IKK Classic hebt ihren Beitragssatz auf 18,45 Prozent an. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Auf der Website der IKK Classic wird für die Krankenversicherung ab 1. August 2026 ein Zusatzbeitragssatz von 3,85 Prozent ausgewiesen; zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 Prozent ergibt das die 18,45 Prozent. Zum 1. Januar 2026 hatte die IKK Classic ihren Zusatzbeitrag noch stabil gehalten und ihn bei 3,40 Prozent belassen.
Mit Beginn des Jahres hatten laut Stiftung Warentest 35 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Danach zog im April bereits die IKK Südwest nach, jetzt folgt also die IKK Classic. Die Krankenkasse mit Sitz in Dresden hat nach eigenen Angaben 2,3 Millionen Mitglieder und insgesamt 2,86 Millionen Versicherte.
Die derzeit günstigste Kasse bleibt den Warentester:innen zufolge die BKK Firmus mit einem Beitragssatz von insgesamt 16,78 Prozent. Seit April 2026 ist sie allerdings für Arbeitnehmer:innen in mehreren Bundesländern nicht mehr wählbar. Die günstigste deutschlandweite Kasse ist die hkk Krankenkasse mit 17,19 Prozent, gefolgt von der Audi BKK mit 17,20 Prozent.
Auch in den News:
Wechsel spart Geld - aber das Finanzamt kassiert mit
Nach Angaben der Stiftung Warentest kann sich ein Wechsel in eine günstigere Kasse deutlich auszahlen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich bringt der Wechsel von einer besonders teuren Kasse mit mehr als vier Prozent Zusatzbeitrag zur derzeit günstigsten bundesweiten Kasse rund 28 Euro Ersparnis pro Monat – also etwa 340 Euro im Jahr. Gutverdienende könnten sogar rund 55 Euro monatlich beziehungsweise 660 Euro im Jahr sparen. Für Selbstständige fällt die Entlastung in solchen Fällen sogar doppelt so hoch aus, weil sie den Beitrag allein tragen.
Allerdings weist die Stiftung Warentest auch auf einen wichtigen Punkt hin: Wer durch einen Kassenwechsel Beiträge spart, hat dadurch ein höheres zu versteuerndes Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis fällt unterm Strich daher geringer aus, weil weniger Krankenkassenbeitrag steuerlich geltend gemacht werden kann.
Sonderkündigungsrecht bei höheren Beiträgen
Wenn eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag anhebt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können dann zu einer günstigeren Kasse wechseln. Wird z.B. ein höherer Beitrag ab Januar fällig, kann bis Ende Januar gekündigt werden. Der Wechsel erfolgt dann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Bis dahin muss allerdings noch der höhere Beitrag an die bisherige Kasse gezahlt werden.
Wer schon mindestens zwölf Monate bei seiner Kasse versichert ist, kann auch ohne Sonderkündigungsrecht jederzeit wechseln. Auch dann gilt: zwei Monate zum Monatsende.
Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Teilen
Für alle gesetzlichen Krankenkassen liegt der allgemeine Beitragssatz derzeit bei 14,6 Prozent verlangen. Diesen teilen sich Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Auch dieser wird aufgeteilt. Genau dieser Zusatzbeitrag entscheidet darüber, ob eine Kasse teurer oder günstiger ist. Für 2026 liegt der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitrag laut Stiftung Warentest bei 2,9 Prozent.
Verwendete Quellen:
Stiftung Warentest: "Welche Kasse ihren Beitrag im August erhöht"
Nachrichtenagentur dpa
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