Reformpaket
Wohnungsmarkt vor Kurswechsel: Merz-Koalition will Enteignungen verbieten
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von Joachim Vonderthann:newstime
Krankschreibungen ab dem ersten Tag – Reformpaket beschlossen!
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Bei ihrem Reformpaket hat sich Schwarz-Rot auch den Wohnungsbau vorgenommen und ein klares Ausrufezeichen gesetzt: Enteignungen von Wohnungskonzernen wird es nicht geben. Das Verbot zielt auf Bestrebungen in Berlin.
Das Wichtigste in Kürze
Die schwarz-rote Koalition will Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch ein Bundesgesetz verbieten.
Gleichzeitig wird eine neue staatliche "Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen" gegründet.
Bundeskanzler Merz begründete das Enteignungsverbot mit internationalem Vertrauensverlust.
Bundesregierung verbietet Enteignungen von Wohnungsunternehmen
„Wir wollen bauen, nicht enteignen" – mit diesen Worten hat Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil bei der Vorstellung des Reformpakets der Bundesregierung die Beschlüsse zur Wohnungsbaupolitik zusammengefasst. Union und SPD haben sich in der Nacht auf Donnerstag (2. Juli) auf zahlreiche Reformen geeinigt, unter anderem auf eine Steuerreform. Beim dringend notwendigen Wohnungsbau gibt es zwei Stoßrichtungen: Auf der einen Seite soll privates Eigentum vor staatlichen Zugriffen geschützt werden. Auf der anderen Seite will der Bund selbst aktiv werden und mehr Wohnraum im bezahlbaren Segment schaffen.
Im Kern enthält das Paket zwei Beschlüsse: Erstens wird die Gründung einer "Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen" (WBG) auf den Weg gebracht. Zweitens soll ein Bundesgesetz verhindern, dass Länder künftig durch sogenannte Vergesellschaftungsgesetze private Mietwohnungsbestände verstaatlichen können.
Merz: Im Ausland fragt man, was da los ist
Der Beschluss zur Verhinderung von Vergesellschaftungen zielt vor allem auf Debatten in Berlin ab, wo die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" seit Jahren für die Überführung großer Wohnungskonzerne in Gemeineigentum kämpft. Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für solche Enteignungen ausgesprochen, das Votum war für die Politik jedoch rechtlich nicht bindend. Im vergangenen September legte die Initiative einen konkreten Gesetzentwurf vor, der per Volksentscheid beschlossen werden soll.
Damit ist nun Schluss – zumindest bundesrechtlich. In dem Beschluss des Koalitionsausschusses heißt es laut "Tagesspiegel" wörtlich: "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, 'dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist'."
Merz: Enteignungsdebatte schadet Deutschland
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete den Schritt am Donnerstag auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit den Koalitionsspitzen mit dem Schaden, den die Enteignungsdebatten international angerichtet hätten: Entsprechende Bestrebungen auf Landesebene hätten dazu geführt, dass "in der ganzen Welt gefragt wird, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen". Er fügte hinzu: "Wir beseitigen damit eine Unsicherheit." Jedes Bundesland könne grundsätzlich machen, was es wolle – wenn aber Entscheidungen auf Länderebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei eine Reaktion auf Bundesebene richtig.
Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stellte sich klar hinter den Beschluss. Sie hatte sich schon vor knapp zwei Wochen gegen Berliner Vergesellschaftungspläne ausgesprochen und dem "Tagesspiegel" gesagt: "Alleine die Debatte, die wir im Moment erleben, stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau." Ihr Fazit lautete unmissverständlich: „Vergesellschaftungen schaffen keinen neuen Wohnraum."
Besonders brisant ist der Beschluss der Bundesregierung mit Blick auf die bevorstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September. Linke und Grüne hatten angekündigt, bei einer Regierungsbeteiligung den Volksentscheid von 2021 nachträglich umsetzen zu wollen. Mit dem neuen Bundesgesetz würde dieser Weg nun versperrt. Der schwarz-rote Berliner Senat hatte die Umsetzung des Volksentscheids bislang ohnehin nicht vorangetrieben.
Auch in den News:
Klingbeil: "Bezahlbares Wohnen darf kein Glücksfall sein."
Als Gegenmodell zur Enteignungsdebatte setzt die schwarz-rote Bundesregierung auf eine neue staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Deren Ziel ist es laut Koalitionsbeschluss, "vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt". Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und vor allem in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.
Vizekanzler Klingbeil begründete die Gründung der WBG mit einem klaren sozialpolitischen Anspruch: "Bezahlbares Wohnen darf kein Glücksfall sein."
Verwendete Quellen:
Tagesspiegel: "Bund untersagt Ländern Verstaatlichungen von Wohnraum"
Nachrichtenagentur dpa
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