Ab sofort in Kraft

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: Bremen macht Hundeführerschein zur Pflicht

Veröffentlicht:

von Andrea Ege

Bremer Hundebesitzer:innen müssen künftig bei der Anschaffung eines Tieres eine Prüfung absolvieren.

Bild: Julian Stratenschulte/dpa


Wer sich in Bremen künftig einen Hund anschafft, muss einen Hundeführerschein machen. Die neue Vorschrift soll Mensch und Tier schützen. Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bremer Hundeführerschein muss nicht nachträglich abgelegt werden.

  • Der zu prüfende Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.

  • Die Prüfung kann beliebig oft abgelegt werden.

Neue Hundebesitzer:innen in Bremen müssen künftig den sogenannten Hundeführerschein machen. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli. Sie soll dazu beitragen, dass Hundehalter besser auf die Haltung und Erziehung ihrer Tiere vorbereitet sind. Ziel der Maßnahme ist laut Angaben des Bremer Ressorts für Inneres, sowohl Menschen als auch Tiere zu schützen.

Wer in Bremen von der Regel betroffen ist

Die neue Regel gilt für alle Einwohner:innen Bremens, die erstmals einen Hund anschaffen, allerdings nicht für Tierärzt:innen, Jäger:innen sowie Halter:innen von Blinden- oder Assistenzhunden. Bei ihnen wird davon ausgegangen, dass sie bereits die nötige Kompetenzen besitzen. Wer bereits vor dem 1. Juli einen Hund gehalten hat, muss den Hundeführerschein nicht nachträglich ablegen.

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Test in Theorie und Praxis

Der Hundeführerschein besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorieprüfung werden Kenntnisse über Hundeverhalten, Erziehung, Tierschutz, Haltung und rechtliche Vorschriften abgefragt. Sie kann beliebig oft abgelegt werden. Die praktische Prüfung soll zeigen, dass Halter ihren Hund sicher im Alltag führen können. Dabei werden unter anderem der Umgang mit dem Tier, das Verhalten an der Leine und verschiedene Alltagssituationen bewertet.

Bedingungen für den Hundeführerschein

Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden und das Tier muss mindestens 12 Monate alt sowie gechippt, geimpft und haftpflichtversichert sein. Wer bereits mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bestanden hat, muss künftig bei der Anschaffung eines weiteren Tieres nur noch die praktische Prüfung absolvieren.

Hundeführerschein immer mitführen

Die Bescheinigung über die Prüfung muss von den Hundehalter:innen immer mitgeführt werden, entweder analog oder digital. Wer innerhalb Bremens gegen die neuen Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. In schweren Fällen können die Behörden den Hundehalter:innen untersagen, weiterhin Tiere zu halten, bis sie die Prüfung absolviert haben.


Verwendete Quellen:

Senat für Inneres und Sport Bremen

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