Neue Regelung ab Januar 2027
Krankengeld wird ab 2027 gekürzt: Wer jetzt mit weniger Geld rechnen muss
Veröffentlicht:
von Nadine von Parseval:newstime
Für Millionen Teilrentner droht Krankengeld-Aus
Videoclip • 01:28 Min • Ab 12
Weniger Geld trotz anhaltender Krankheit: Ab Januar 2027 drohen einigen Beschäftigten deutliche Kürzungen beim Krankengeld. Bis zu 450 Euro monatlich könnten im Rechenbeispiel fehlen. Wer betroffen ist und warum ein einziges Datum entscheidend sein kann.
Das Wichtigste in Kürze
Ab Januar 2027 gelten neue Regeln für die Berechnung des Krankengeldes.
Endet das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung, kann das Krankengeld deutlich sinken.
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind erhalten Betroffene einen höheren Leistungssatz.
Für viele Beschäftigte ist eine längere Krankheit bereits eine finanzielle Belastung. Wer über mehrere Wochen nicht arbeiten kann, erhält in der Regel weniger Geld als mit seinem normalen Gehalt. Ab dem 1. Januar 2027 kommt auf bestimmte Versicherte eine weitere Kürzung zu.
Besonders betroffen sind Menschen, deren Arbeitsverhältnis während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit endet. Ihr Krankengeld wird künftig grundsätzlich auf 60 Prozent des bisherigen Nettoarbeitsentgelts reduziert. Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind sind es 67 Prozent. Die Änderung ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das im Juli 2026 beschlossen wurde. Ziel der Reform ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln beim Krankengeld. Endet das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung, müssen Betroffene mit finanziellen Einbußen rechnen.
Bild: Wolfilser
Krankengeld ab 2027: Für wen wird es gekürzt?
Bislang erhalten gesetzlich versicherte Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt normalerweise 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des berechneten Nettogehalts. Davon werden noch bestimmte Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
An dieser allgemeinen Berechnung ändert sich zunächst nichts. Anders sieht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung endet. In diesem Fall greift ab Januar 2027 eine neue Regelung. Das Krankengeld sinkt dann auf 60 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts. Wichtig: Die Kürzung betrifft nicht automatisch alle Menschen, die Krankengeld beziehen. Wer weiterhin beschäftigt ist, erhält sein Krankengeld nach den bisherigen Berechnungsregeln.
Kündigung oder befristeter Vertrag: Dieses Datum entscheidet
Für die Höhe des Krankengeldes ist künftig vor allem der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Beschäftigung tatsächlich endet. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Arbeitsvertrag ausläuft, der Arbeitgeber kündigt oder Beschäftigte selbst kündigen. Auch ein Aufhebungsvertrag kann die Kürzung auslösen.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist seit mehreren Monaten krankgeschrieben. Im Februar erhält sie die Kündigung zum 31. März. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gelten die regulären Berechnungsregeln. Ab dem 1. April 2027 wird das Krankengeld bei fortbestehendem Anspruch nach den niedrigeren Sätzen berechnet. Der Erhalt der Kündigung allein führt also noch nicht zu einer Kürzung.
Bis zu 450 Euro weniger Krankengeld im Monat
Wie stark sich die neue Regelung finanziell auswirken kann, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung. Ein Beschäftigter verdient monatlich 3.800 Euro brutto und 2.500 Euro netto. Nach der bisherigen Berechnung beträgt sein reguläres Krankengeld zunächst 2.250 Euro. Nach den üblichen Sozialversicherungsabzügen bleiben im Beispiel rund 1.950 Euro übrig.
Endet sein Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung, erhält er ab 2027 ohne berücksichtigungsfähiges Kind nur noch 60 Prozent seines Nettogehalts. Das entspricht 1.500 Euro monatlich. Innerhalb von sechs Monaten würde sich der Verlust damit auf 2.700 Euro summieren. Eine Besonderheit: Von den neuen Leistungssätzen werden die üblichen Versichertenanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nicht nochmals abgezogen. Diese Beiträge übernehmen die zuständigen Leistungsträger.
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Krankengeld mit Kind: Wann gelten 67 Prozent?
Versicherte mit einem berücksichtigungsfähigen Kind sind von der Kürzung ebenfalls betroffen. Für sie gilt allerdings ein höherer Satz von 67 Prozent des maßgeblichen Nettogehalts. Bei einem Nettoarbeitsentgelt von 2.500 Euro wären das monatlich 1.675 Euro.
Dabei muss es sich nicht zwingend um ein minderjähriges Kind handeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch volljährige Kinder berücksichtigt werden, etwa wenn sie sich noch in einer Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen nach Paragraph 32 des Einkommensteuergesetzes.
Auch Beschäftigte mit Vertragsende 2026 können betroffen sein
Die Neuregelung könnte sogar Menschen treffen, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem Jahreswechsel endet. Darauf weist unter anderem die BAHN-BKK hin. Wer beispielsweise im November 2026 seinen Arbeitsplatz verliert und über den Jahreswechsel hinaus arbeitsunfähig bleibt, muss demnach ab dem 1. Januar 2027 mit dem niedrigeren Krankengeld rechnen. Betroffene sollten deshalb ihre Zahlungen und Bescheide zum Jahreswechsel besonders genau prüfen.
Krankengeld-Kürzung: Was Beschäftigte jetzt beachten sollten
Vor allem bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag lohnt sich ein genauer Blick auf die finanziellen Folgen. Wer während einer längeren Krankschreibung einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, könnte dadurch früher von der Kürzung betroffen sein. Auch bei auslaufenden befristeten Arbeitsverträgen ist Vorsicht geboten.
Beschäftigte sollten sich zudem rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Monaten vor dem Beschäftigungsende. Wird das Ende kurzfristig bekannt, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen. Wer Zweifel an der Berechnung seines Krankengeldes hat, kann den Bescheid überprüfen lassen. Gegen einen fehlerhaften Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.
Wie lange wird Krankengeld weiterhin gezahlt?
An der grundsätzlichen Höchstdauer des Krankengeldbezugs ändert die neue Berechnung nichts. Bei derselben Erkrankung besteht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren grundsätzlich für höchstens 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Zeiten der Entgeltfortzahlung werden dabei berücksichtigt.
Die Reform verkürzt also nicht pauschal die Bezugsdauer. Sie kann jedoch die monatliche Auszahlung für Menschen verringern, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren. Gerade für länger erkrankte Beschäftigte kann das erhebliche finanzielle Folgen haben: Während die laufenden Kosten unverändert bleiben, steht ihnen künftig möglicherweise deutlich weniger Geld zur Verfügung.
Verwendete Quellen:
Merkur: "Ein einziges Datum entscheidet: Wann das Krankengeld ab Januar 2027 plötzlich auf 60 Prozent abstürzt"
gegen-hartz: "Weniger Krankengeld ab 2027"
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