An mehreren Gerichten
Brandenburg: Acht Lehrkräfte wollen gegen zusätzliche Wochenstunde klagen
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von dpaUnmut bei den Gewerkschaften wegen zusätzlicher Unterrichtsstunde für Lehrkräfte.
Bild: Jens Kalaene/dpa
Wegen der vom Land Brandenburg verordneten Mehrarbeit in den Schulen ziehen acht Lehrer:innen jetzt vor Gericht. Es handelt sich um Individualklagen gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche, die seit diesem Schulhalbjahr gilt.
Das Wichtigste in Kürze
Das Bildungsministerium Brandenburg verlangt von seinen Lehrkräften seit diesem Schulhalbjahr eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche.
Grund dafür sind finanzielle Zwänge wegen des klammen Landeshaushalts.
Lediglich für Beschäftigte an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen gilt diese Regelung nicht.
Acht Lehrkräfte in Brandenburg wollen sich vor Gericht gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche wehren. Die Individualklagen seien vorbereitet, sagte Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Bildungsgewerkschaft GEW Brandenburg, der Deutschen Presse-Agentur. Die Lehrkräfte arbeiten an unterschiedlichen Orten, die Klagen sollen demnach bei verschiedenen Verwaltungsgerichten des Landes eingereicht werden.
"Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen", teilte Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) als Reaktion auf die Ankündigung mit. "Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen." Inhaltlich wollte sich das Ministerium nicht zum gerichtlichen Verfahren äußern.
Mit Unterrichtsvorbereitung 90 Minuten Mehrarbeit pro Woche
Hintergrund des Unmuts der Lehrer:innen ist die zusätzliche Stunde Unterricht pro Woche seit diesem Schulhalbjahr. Sie wurde im Zuge des Doppelhaushalts für 2025 und 2026 wegen finanzieller Zwänge beschlossen und betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte - ausgenommen sind nur die Beschäftigten an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen.
Bereits im November hatte die GEW eine Normenkontrollklage gegen die Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht: Hier werde es kein Einigungsverfahren geben, sagte Fuchs. Eine Arbeitsentlastung sei nicht gegeben, man müsse mit 90 Minuten Mehrarbeit pro Woche rechnen: 45 Minuten für den Unterricht, 45 Minuten für die Vorbereitung. Ein Urteil steht noch aus.
Versprochene Erleichterungen offenbar wirkungslos
Auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband kündigte an, eine solche Klage einreichen zu wollen. Versprochene Erleichterungen wirkten nicht, begründete Verbandspräsident Hartmut Stäker. Die Lehrkräfte arbeiteten letztlich mehr für das gleiche Geld.
Laut Ministerium sollten die Lehrer:innen mehreren Stellen entlastet werden. In den ersten und zweiten Klassen sind Lernentwicklungsgespräche nicht mehr vorgeschrieben. Die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen wird nur noch in vierten und sechsten Klassen vorgenommen. Zudem gibt es keine Pflicht zur Facharbeit in neunten Klassen und keine zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien mehr. Im Schuljahr 2026/2027 entfällt das Erstellen von Grundschulgutachten.
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