Familie enttäuscht

Tödliche Attacke auf Zugschaffner: Angreifer zu zehn Jahren Haft verurteilt

Veröffentlicht:

von Michael Reimers

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Zugbegleiter getötet: Urteil erwartet

Videoclip • 33 Sek • Ab 12


Ein 26-jähriger Fahrgast ohne Ticket schlägt einen Zugbegleiter so heftig, dass dieser an einer Hirnblutung stirbt. Das Landgericht Zweibrücken verhängt eine Haftstrafe – doch die Familie des Opfers ist mit dem Urteil nicht einverstanden.

Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Zweibrücken verurteilte den 26-jährigen Angreifer am Donnerstag (9. Juli) zu zehn Jahren Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte hatte Anfang Februar keine Fahrkarte vorweisen können und schlug den Schaffner daraufhin so heftig, dass dieser eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt.

Ein schwer zu ertragendes Video

Die Tat ereignete sich in einem Regionalexpress bei Landstuhl und wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet. Auf dem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Calar zu sehen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters auszusteigen, weil der griechische Staatsangehörige keinen Fahrschein hatte und sich nicht ausweisen wollte, kam es zu der Gewalttat. Innerhalb kürzester Zeit sackte der Mann in Uniform bewusstlos zusammen.

Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen, der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb Serkan Calar im Krankenhaus. Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

Der zuletzt in Luxemburg lebende Ioanni V. hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter:innen der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als unaufrichtig zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Calar zumindest billigend in Kauf genommen, argumentierte Anwalt Yalcin Tekinoglu.


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"Ein völlig sinnfreier Ausraster"

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert und die Tat als völlig sinnfreien Ausraster aus einem nichtigen Grund bezeichnet. Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert. Das Gericht blieb bei seinem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Hinterbliebenen hatte bereits vor dem Richterspruch angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Opferfamilie forderte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes – vergeblich. Aus Protest gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil blieben Familienangehörige und Freunde der Verkündung im Saal fern.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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