Kind von Kindern getötet

Teenager ermorden Zwölfjährige: So viel Schmerzensgeld müssen sie an die Familie der getöteten Luise zahlen

Veröffentlicht:

von Marie-Finn Bruker

:newstime

Urteil im Fall Luise: Familie bekommt Schmerzensgeld

Videoclip • 01:10 Min • Ab 12


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Die zwölfjährige Luise wurde mit 47 Messerstichen brutal ermordet. Die Täterinnen: ebenfalls noch Kinder, eine davon die beste Freundin des Mordopfers. Nun verurteilt ein Gericht die Jugendlichen zu über 100.000 Euro Schmerzensgeld. Der Fall im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 11. März 2023 wurde die zwölfjährige Luise aus dem Siegerland von einer 12- und einer 13-Jährigen ermordet.

  • Das Tatmotiv bleibt für die Öffentlichkeit weiterhin unklar, Luise sei heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet worden.

  • Die beiden Teenagerinnen müssen nun 125.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Opfers bezahlen, zusätzlich zu Anwalts- und Bestattungskosten.

Der brutale Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland ist ein Schock gewesen – nicht nur für die Familien und die Menschen in ihrer Heimatstadt Auch bundesweit war das Aufsehen groß. Luise verblutete nach einer Vielzahl an Messerstichen in einem Waldstück in Rheinland-Pfalz an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Ebenso schockierend: Zwei Mädchen, die selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren, gestanden die Tat.

Mehr als drei Jahre später hat das Landgericht Koblenz nun eine Entscheidung in einem Zivilverfahren unter anderem um Schmerzensgeld verkündet. Dabei ging es nicht um die Frage, wer Schuld trägt – ein Strafprozess fand wegen des jungen Alters der Beschuldigten nicht statt.

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So viel Schmerzensgeld müssen die Täterinnen bezahlen

Das Gericht hat entschieden, dass die geständigen Mädchen eine hohe Summe Schmerzensgeld an die Familie des Opfers zahlen müssen. Eine Grundlage dafür ist, dass die Kammer festgestellt hat, dass die Ansprüche auf einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen".

Dem Gericht zufolge stehen den Eltern und der Schwester insgesamt 85.000 Euro zu. Für die Getötete kämen 40.000 Euro hinzu. Insgesamt beträgt die Höhe des Schmerzensgeldes damit 125.000 Euro. Auch die Bestattungskosten in Höhe von rund 15.000 Euro sollen die Beschuldigten übernehmen. Hinzu kämen weitere Kosten wie Anwaltskosten der Familie in Höhe von rund 4.000 Euro.

Da der traumatische Verlust bei den Kläger:innen anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen habe, müssten die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger:innen einstehen. Damit sprach die Kammer der Klage weitgehend zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Dauer und Schwere des Leidens entscheidend

"Nach dem Urteil der Kammer haben die beiden Beklagten am 11. März 2023 Luise heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet", sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Bei den beiden beklagten Teenagern habe die Kammer die individuelle Verantwortungsreife und Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Tat gesehen.

Für die Höhe des Schmerzensgelds gelten die Dauer und Schwere des Leidens als entscheidend. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Luise erhebliches Leid erfahren habe und mindestens wenige Minuten extreme Panik und Todesangst erlebt habe, wie der Richter sagte. Es sei davon auszugehen, dass der Todeskampf maximal 30 Minuten gedauert habe. Das sei unter anderem an Spuren von Gegenwehr erkennbar. Es sei ein heimtückischer und geplanter Mord gewesen, der die Kammer fassungslos mache.

Der Tathergang

Luise wurde am 11. März 2023 nach einem Besuch bei einer Freundin als vermisst gemeldet. Es folgte eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr. Die Leiche des Mädchens wurde am 12. März einige Kilometer von ihrem Zuhause entfernt gefunden.

Nach Angaben des Gerichts führten die Beklagten – eine davon soll Luises beste Freundin gewesen sein – das arglose Mädchen unter dem Vorwand einer Überraschung in eine Schlucht. Dort hätten sie zunächst versucht, Luise mit einem Plastikbeutel zu erwürgen und dann mit 74 Messerstichen auf sie eingestochen.

Zu Prozessbeginn im Juli 2025 erklärte ein Richter, Luise sei an Blutverlust sowie einem Pneumothorax – einfach ausgedrückt: einer Luftansammlung im Brustraum – gestorben.

Die Täterinnen waren nur 12 und 13 Jahre alt

Zwei tatverdächtige Mädchen gerieten in das Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeug:innen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psycholog:innen seien die damals 12- und 13-Jährigen mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat gestanden. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen. Später zeigten Chatverläufe dem Richter zufolge, dass sich die beiden beschuldigten Mädchen zuvor bereits über eine Tötung unterhalten hätten.

Zwei Jugendliche ermorden ihre Freundin - warum?

Die Ermittlungsbehörden hielten sich mit Aussagen zu möglichen Motiven zurück – es ist davon auszugehen, dass die Frage nach dem Warum für die Öffentlichkeit unbeantwortet bleiben wird. Dahinter stecke vor allem der Schutz der jungen Beschuldigten, sagte der leitende Oberstaatsanwalt in Koblenz, Mario Mannweiler. "Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen."


Welche Folgen hat der Mord für die Beschuldigten?

Wegen ihres Alters sind die Beschuldigten aus Sicht der Justiz strafunmündig. Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich schuldunfähig – selbst bei einem so schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Eine erste Maßnahme des Jugendamts war, dass die betroffenen Mädchen vorerst nicht mehr bei ihren Familien lebten, jedoch weiterhin Kontakt mit ihren Eltern hatten.

Anders als im Strafrecht können Kinder, die älter als sieben Jahre sind, im Zivilrecht für unerlaubte Handlungen haftbar gemacht werden, wenn sie eine sogenannte Verantwortungsreife besitzen. Dem Gericht in Koblenz zufolge besaßen die beiden Mädchen die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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