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Reform kommt: Was sich für Millionen Bürger bei Personalausweis und Pass bald ändert

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von Emre Bölükbasi

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Was sich bei Perso und Pass ändern soll

Videoclip • 01:17 Min • Ab 12


Der Bundestag hat grünes Licht gegeben: Ab dem neuen Jahr kommt der Personalausweis aufs Smartphone. Warum du bald Pass und Perso viel öfter in der Schublade lassen kannst.

Deutschland macht Ernst mit der Modernisierung seiner Ausweisdokumente. Der Bundestag hat die nötigen Gesetze beschlossen – und die Neuregelungen betreffen fast jeden. Ein Überblick, worauf sich Bürger:innen einstellen sollten.

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Der Perso landet auf dem Handy

Das vielleicht größte Vorhaben: Ab dem 2. Januar 2027 soll der Personalausweis digital auf dem Smartphone verfügbar sein. Die dazugehörige App trägt den Namen "d-you" – das "d" steht für digital und für Deutschland, das "you" rückt die Nutzer:innen in den Mittelpunkt.

Wer die App nutzt, kann sich damit künftig gegenüber Behörden, Banken oder anderen Dienstleistern im Netz ausweisen – ohne Plastikkarte, ohne Papierkram. Bankkonten eröffnen, Verträge abschließen, Online-Käufe mit Altersnachweis abwickeln: Das soll damit unkomplizierter werden. Direkt zum Start soll die App bei rund 40 Anbietern nutzbar sein, darunter die Post, Banken, Strom- und Telefonanbieter sowie Kommunen und Hochschulen.

Perspektivisch soll das Smartphone irgendwann auch den Plastik-Perso bei einer Polizeikontrolle oder dem Behördenbesuch ersetzen können. Schritt für Schritt könnten dann weitere Dokumente folgen – etwa der Führerschein. Die Nutzung ist ausdrücklich freiwillig.

Hinter dem Projekt steckt eine EU-Verordnung: Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine solche digitale Brieftasche – Fachbegriff: EUDI-Wallet – bereitzustellen.

Über 70? Kein neuer Ausweis mehr nötig

Wer bei der Beantragung seines aktuellen Personalausweises bereits 70 Jahre oder älter war, muss diesen nach Ablauf der regulären zehnjährigen Gültigkeit nicht mehr erneuern. Der abgelaufene Ausweis darf für alltägliche Zwecke in Deutschland weiter genutzt werden – beim Wahlgang, bei einer Polizeikontrolle oder ähnlichen Situationen.

Begründung des Gesetzgebers: Mit zunehmendem Alter sinkt die Notwendigkeit, den Ausweis häufig vorzuzeigen, während ein Behördengang für ältere Menschen mitunter eine erhebliche Belastung darstellen kann. Die Entlastung ist beachtlich: Rund 285.000 Neuanträge könnten so pro Jahr wegfallen.

Wichtig zu wissen: Der abgelaufene Ausweis funktioniert dann nicht mehr mit der Online-Ausweisfunktion. Und wer innerhalb der EU reist, sollte sicherheitshalber einen gültigen Ausweis dabei haben.


Umzug? Der alte Wohnort im Pass darf bleiben

Bislang galt: Wer in eine andere Stadt oder Gemeinde zieht, muss den neuen Wohnort offiziell in den Reisepass eintragen lassen – entweder persönlich beim Bürgeramt oder per Online-Antrag, sofern das vor Ort angeboten wird. Diese Pflicht entfällt künftig. Der Pass bleibt gültig, auch wenn noch die alte Adresse darin steht.

Das klingt nach einer Kleinigkeit – ist es aber nicht: Laut Gesetzentwurf könnten so rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern jährlich wegfallen.

Der Bundestag hat die Gesetze zwar beschlossen, doch der Bundesrat muss noch zustimmen. Danach folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Für die Regelungen zu Personalausweis und Reisepass rechnen Beobachter:innen damit, dass das bis zum Jahreswechsel erledigt sein dürfte. Die digitale Brieftasche "d-you" soll planmäßig am 2. Januar 2027 an den Start gehen.



Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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