Führerschein-Umtausch
Millionen Autofahrer müssen bis Januar 2027 ihren Führerschein tauschen
Veröffentlicht:
von Nadine von Parseval:newstime
Führerschein: Fahrlehrer kritisieren Reform
Videoclip • 01:36 Min • Ab 12
Für viele Autofahrer:innen läuft die Zeit: Bis zum 19. Januar 2027 müssen bestimmte Führerscheine umgetauscht werden. Wer betroffen ist, welche Unterlagen nötig sind und welche Folgen eine Fristversäumnis hat.
Das Wichtigste in Kürze
Bis zum 19. Januar 2027 müssen Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 umgetauscht werden.
Für den Umtausch sind Ausweis, Führerschein und ein biometrisches Passfoto erforderlich.
Wer die Frist verpasst, muss bei einer Kontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Die nächste Etappe des bundesweiten Führerschein-Umtauschs steht bevor. Bis spätestens 19. Januar 2027 müssen zahlreiche Autofahrer ihren Führerschein erneuern. Betroffen sind diesmal unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Entscheidend ist dabei nicht das Jahr der bestandenen Führerscheinprüfung, sondern ausschließlich das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Dokuments im Feld 4a.
Für ältere Jahrgänge gilt eine Ausnahme
Nicht jeder muss sich an diese Frist halten. Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde, hat deutlich länger Zeit. Für diese Fahrer endet die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Führerschein aus Papier oder bereits als Karte ausgestellt wurde.
So geht es in den kommenden Jahren weiter
Auch Besitzer:innen jüngerer Führerscheine müssen sich auf einen späteren Umtausch einstellen. Für sie gelten folgende Fristen:
bis 19. Januar 2028: Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007
bis 19. Januar 2029: Führerscheine aus dem Jahr 2008
bis 19. Januar 2030: Führerscheine aus dem Jahr 2009
Der Austausch des Dokuments erfolgt ohne erneute Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung. Alle bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben vollständig erhalten.
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Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit wird lediglich das Dokument erneuert – die Fahrerlaubnis selbst bleibt weiterhin bestehen. Für den Antrag werden benötigt:
der bisherige Führerschein
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Gebühren liegen bei rund 25 Euro.
Wer zu spät kommt, muss zahlen
Nach Ablauf der Frist ist der alte Führerschein nicht mehr gültig. Wer ab dem 20. Januar 2027 trotzdem noch mit dem abgelaufenen Dokument unterwegs ist, begeht zwar keine Straftat. Bei einer Polizeikontrolle kann jedoch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden. Da Termine in Bürgerämtern und Führerscheinstellen vielerorts schnell vergeben sind, empfiehlt es sich, den Umtausch frühzeitig zu erledigen.
Verwendete Quellen:
t-online.de: "Diese Führerscheine laufen bald ab"
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