Budapest

Berufungsgericht: Haftstrafe für Maja T. verkürzt

Veröffentlicht:

von Benedict Hottner

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Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre

Videoclip • 01:04 Min • Ab 12


Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre verkürzt. Die non-binäre Person aus Jena war wegen schwerer Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten verurteilt worden.

Maja T. muss nach dem Urteil des Berufungsgerichts in Budapest sieben Jahre in Haft. In erster Instanz waren es noch acht Jahre. Die bereits in Untersuchungshaft verbrachte Zeit wird auf die Strafe angerechnet, erklärte Richter Geza Szalai.

Nach Darstellung des Gerichts hatte Maja T. im Februar 2023 in Budapest versucht, einen Menschen lebensgefährlich zu verletzen. Auf Überwachungsvideos sei zu sehen, wie sich Maja T. zunächst einer Gruppe näherte, die auf ein Opfer einschlug. Daran habe sich die angeklagte Person laut Gericht nicht beteiligt. Anschließend habe Maja T. ein weiteres Opfer verfolgt und versucht, dieses zu schlagen. Der Angriff sei jedoch nicht gelungen.

Das Gericht sah zwar eine planmäßige Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. Die erste Instanz habe diesen Umstand bei der Festlegung der Strafe jedoch zu stark berücksichtigt. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert.

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Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig

Die Vorwürfe gegen Maja T. stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen rund um den sogenannten Tag der Ehre im Februar 2023. Bei der Veranstaltung in Budapest treffen traditionell Rechtsextreme zusammen. Damals demonstrierten auch zahlreiche Antifaschist:innen gegen das Treffen. Die Verteidigung hatte unter anderem Zweifel daran geäußert, dass Maja T. auf den Überwachungsvideos eindeutig identifiziert werden könne. Außerdem sei nicht ausreichend belegt, dass der beteiligte Antifa-Täterkreis rechtlich als kriminelle Vereinigung einzustufen sei.

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung später in dieser Form für rechtswidrig. Das zuständige Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn für Maja T. nicht ausreichend geprüft. Nach dem neuen Urteil kann Maja T. nun beantragen, die Haftstrafe in Deutschland zu verbüßen. Der deutsche Verteidiger Maik Elster sagte der dpa, darüber solle umgehend beraten werden.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


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