Linksextremismus-Prozess
Acht Jahre Haft für Maja T.: Deutsche Person in Budapest verurteilt
Veröffentlicht:
von Jana WejkumDie deutsche Person Maja T. (zweite von rechts) ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Bild: Denes Erdos/AP/dpa
Die nicht-binäre deutsche Person Maja T. soll wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextreme ins Gefängnis. Warum der Prozess umstritten ist.
Die non-binäre deutsche Person Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das gab der Richter bei der Verlesung des Urteils am Budapester Stadtgericht am Mittwoch (4. Februar) bekannt. Maja T. aus der linken Szene in Deutschland war wegen Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten angeklagt.
Maja T. soll im Februar 2023 gemeinsam mit einer linksextremistischen Gruppe Personen angegriffen haben, von denen die Gruppe annahm, sie hätten am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Dabei sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier davon schwer. Maja T. soll an zwei Angriffen beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf Bildmaterial von Sicherheitskameras in der Nähe des Tatortes, auf denen Maja T. zu sehen ist.
Kritik am Verfahren
Im Prozess belasteten weder Zeug:innenaussagen noch DNA-Spuren Maja T. Die beschuldigte Person schwieg zu den Vorwürfen, kritisierte aber die aus ihrer Sicht mangelnde Fairness. Ursprünglich hatte die ungarische Staatsanwaltschaft eine Strafe von 24 Jahren gefordert.
Für Kritik sorgte die Auslieferung von Maja T. im Juni 2024 nach Ungarn nach der Verhaftung 2023 in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass die Auslieferung rechtswidrig ist, weil die Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden waren. Politiker:innen der Linken, Grünen und der SPD forderten, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen.
Die "taz" zitiert Maja T.'s Vater Wolfram Jarosch, der vor Gericht "Gerechtigkeit für mein Kind" forderte. Er habe angeführt, dass Maja "keinerlei Gewalt angewendet" habe und es sich nicht um lebensbedrohliche Verletzungen gehandelt habe. Seiner Ansicht nach handele es sich um einen politischen Prozess im Vorfeld der ungarischen Parlamentswahlen. Unter der Regierung Viktor Orbáns werden nicht-binäre Menschen in Ungarn nicht anerkannt.
Auch in den News:
Strafverfahren in Deutschland
Die Gewalttaten werden von ungarischen und deutschen Behörden einer militanten linken Gruppierung, die als "Hammerbande" oder "Antifa-Ost" bekannt ist, zugeschrieben. Sie soll auch in ostdeutschen Städten ähnliche Taten begangen haben.
Am Oberlandesgericht Düsseldorf und am Oberlandesgericht Dresden laufen derzeit Verfahren gegen den mutmaßlichen Anführer der Gruppe, Johann G. und weitere mutmaßliche Mitglieder. Sie betreffen sowohl die Gewalttaten in Budapest als auch in Deutschland.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Taz: "Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt"
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