Fünfte Jahreszeit

Freiheits- und Geldstrafen drohen: Diese Karnevalskostüme sind verboten

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von Michael Reimers

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Karneval im Kanzleramt: So "jeck" ist Kanzler Merz (3. Februar)

Videoclip • 01:33 Min • Ab 12


Nicht jedes Karnevalskostüm ist geschmackvoll – und nicht jedes erlaubt. Welche Verkleidung gesetzlich verboten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht jedes Kostüm ist an Karneval erlaubt – es gibt rechtliche Grenzen.

  • Bei Uniformen oder religiöser Amtskleidung müssen die Närrinnen und Narren vorsichtig sein.

  • Klar ist auch während der "fünften Jahreszeit": Verfassungsfeindliche Symbole bleiben verfassungsfeindlich.

Die närrische Zeit ist ein Fest der kreativen Verkleidung und der Ausgelassenheit, doch nicht jedes Kostüm ist erlaubt. Zwischen bunten Clownsnasen und Superhelden-Capes verläuft eine rechtliche Grenze, die viele Jecken überraschen könnte. Wer mit bestimmten Kostümierungen durch die Straßen zieht, riskiert Konflikte mit Polizei und Veranstaltern.

Uniformen und Amtskleidung

Laut Strafgesetzbuch sind sämtliche in- oder ausländischen Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen verboten. Dies betont auch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Mitglied im Ausschuss Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Wer den Eindruck erwecken möchte, von der Polizei, der Bundeswehr oder vom Zoll zu sein, macht sich strafbar – selbst wenn die Uniformen nicht original, sondern nur täuschend ähnlich sind.

Dies gilt ebenso für ausländische Uniformen von existierenden Staaten. Uniformen der aufgelösten Sowjetunion oder DDR fallen hingegen nicht unter das Verbot. Auch Fantasieuniformen oder Uniformen von Privatunternehmen sind erlaubt.


Religiöse Amtskleidung – Kontext ist entscheidend

Verboten sind zudem Amtskleidungen und Amtsabzeichen von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts. Eine Verkleidung als Papst oder Priester ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Allerdings handelt es sich laut Achelpöhler hierbei "eher um Bagatellkriminalität", die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann. Ein Straftatbestand liegt erst vor, wenn das Tragen tatsächlich geeignet ist, einen falschen Eindruck zu erwecken.

Bei religiösen Kostümen spielt der Ort eine Rolle: Ein als Papst verkleideter Narr in einem Kölner Brauhaus würde vermutlich nicht belangt, während dieselbe Verkleidung in einer Kirche während eines Gottesdienstes anders bewertet werden könnte. Das Tragen einer Polizeiuniform hingegen kann in jeder Umgebung für Verwirrung sorgen.

Verfassungswidrige Symbole

Gar keinen Ermessensspielraum gibt es beim Tragen von Kennzeichen oder Uniformen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Eine Verkleidung mit einer Naziuniform ist nicht nur geschmacklos, sondern auch strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Spielzeugwaffen und Waffenimitationen

Waffenimitationen sollten besser zu Hause bleiben. Werden solche sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit geführt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Werden diese als Scheinwaffe eingesetzt, kann sogar eine Strafbarkeit vorliegen.

Die mittelhessische Polizei weist darauf hin, dass "kindgerechte Verkleidungen mit deutlich als Spielzeug erkennbaren Kinderwaffen" von diesen Regelungen ausgenommen sind.

Ein aktueller Fall aus Ribnitz-Damgarten zeigt die Problematik: Dort führte eine Spielzeugwaffe bei Jugendlichen, die "Bundeswehr spielen" wollten, zu einem Polizeieinsatz mit mehreren Streifenwagen. Die Beamt:innen stellten zur Gefahrenabwehr die Spielzeugwaffe sicher.

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Sicherheitshinweise für Karnevalsfeiern

Die Polizei bittet alle Feiernden, aufeinander aufzupassen: "Wer verdächtige Situationen beobachtet, sollte nicht wegsehen", heißt es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen. "Sprechen Sie Betroffene an, holen Sie Unterstützung oder informieren Sie frühzeitig die Polizei." Solche Zivilcourage könne verhindern, dass eine Situation zur Straftat eskaliert.

Für eine sichere Karnevalszeit empfehlen Polizei und Vereine zudem, möglichst in Gruppen unterwegs zu sein, Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen und bei Alkoholkonsum öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis für den Heimweg zu nutzen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Verwendete Quellen

Nachrichtenagentur dpa

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