Bis zu viereinhalb Meter
Zoll Leipzig/Halle: Statt Mode stecken 32 riesige Pythonhäute im Paket
Veröffentlicht:
von Andrea Ege:newstime
Zoll-Entdeckung: 100-Trillionen-Schein (3. März)
Videoclip • 01:19 Min • Ab 12
Angeblich enthielt das Paket eine Jacke und Batikstoff. Doch am Flughafen Leipzig/Halle entdeckte der Zoll darin 32 Pythonhäute. Ein Artenschutzspürhund hatte die Sendung erschnüffelt.
Das Wichtigste in Kürze
Am Flughafen Leipzig/Halle fand der Zoll 32 Pythonhäute in einer Luftfrachtsendung.
Das Paket war von Indonesien nach Albanien adressiert.
Die Pythonhäute waren bis zu 4,5 Meter lang.
Der Zoll hat am Flughafen Leipzig/Halle 32 Pythonhäute in einer Luftfrachtsendung entdeckt. Ein Artenschutzspürhund hatte zuvor auf das Paket reagiert. Der Fund gelang nach Angaben des Hauptzollamts Dresden in der Nacht zum 30. Oktober 2026.
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Paket war als Kleidung und Stoff deklariert
Laut Versandunterlagen war die Sendung mit einem Gewicht von 13 Kilogramm und einem Warenwert von 160 US-Dollar von Indonesien nach Albanien adressiert. Als Inhalt waren Modejacke und Batikstoff aus Baumwolle angegeben. Tatsächlich fanden die Zöllner in den Paketen blau, rot und schwarz gefärbte Tierhäute mit einer Länge von 3,40 bis 4,50 Metern sowie vier weitere Stoffstücke.
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Zoll beschlagnahmt gesamte Sendung
Die Häute zeigten nach Angaben des Zolls das für Pythonleder typische Muster. Weil die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente für die Durchfuhr durch die Europäische Union fehlten, wurde die gesamte Sendung beschlagnahmt. Die Familie der Pythons unterliegt laut Mitteilung als im Anhang B der EU-Artenschutzverordnung beziehungsweise Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistete Tiergruppe entsprechenden Handelsbeschränkungen.
Artenschutz für Leder und Tierhäute
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten; ergänzend gilt in der EU die Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97. Je nach Schutzstatus sind für die Ein-, Aus- und Durchfuhr Genehmigungen und Dokumente erforderlich, wobei auch Erzeugnisse wie Leder und Tierhäute den Bestimmungen unterliegen können. Nach Angaben des Zolls können Verstöße je nach Sachverhalt mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden; das Bundesamt für Naturschutz ist für bestimmte artenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeiten zuständig und entscheidet in diesen Fällen über die Ahndung.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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