Vergewaltigungsvorwürfe

Endspurt im Høiby-Prozess: Das fordert die Verteidigung

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

:newstime

Harte Strafe für Marius Borg Høiby gefordert

Videoclip • 01:19 Min • Ab 12


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In Oslo neigt sich der Vergewaltigungsprozess um den Sohn der norwegischen Kronprinzessin dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft fordert mehr als sieben Jahre Haft. Was sagt die Verteidigung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verteidigung plädiert, Marius Borg Høiby mangels Beweisen von den Vergewaltigungsvorwürfen freizusprechen.

  • Am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft mehr als sieben Jahre Haft gefordert, weil sie fast alle Anklagepunkte als erfüllt sieht.

  • Høiby selbst hat einige geringere Vorwürfe zugegeben und oft mit Erinnerungslücken argumentiert. Ein Urteil steht noch aus.

Marius Borg Høibys Verteidiger hat am Donnerstag (19. März) am letzten Prozesstag in Oslo gefordert, ihn vom Vorwurf der Vergewaltigung freizusprechen. "Es gibt keine Beweise, die dafür sprechen, dass Marius für die Vergewaltigungen verurteilt werden kann. In keinem der vier Fälle", sagte Verteidiger Petar Sekulic laut der Zeitung "Verdens Gang".

Sekulic zweifelt daran, dass eines der mutmaßlichen Opfer glaubwürdig ist. "Ich glaube, dass sie einen lockeren Umgang mit der Wahrheit und Fakten hat – und dass sie während der sexuellen Handlungen höchstwahrscheinlich wach war", zitiert ihn die Zeitung. Die Frau hatte ausgesagt, sie habe einen Blackout gehabt und glaube, dass ihr Drogen verabreicht wurden.

Der Verteidiger argumentierte, dass die betroffenen Frauen kurz vor den vorgeworfenen Taten bereits mehrfach einvernehmlichen Sex mit Høiby hatten. Die One-Night-Stands seien freiwillig gewesen. Sie hätten die Vorfälle zunächst nicht als übergriffig bewertet. Es sei nicht eindeutig, ob sie wirklich geschlafen hätten. Obwohl Videos der mutmaßlichen Taten existieren, die Høiby selbst gemacht habe, sieht die Verteidigung darin keine eindeutigen Beweise. Sein Wort stehe gegen das der Frauen, so Sekulic.

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Staatsanwaltschaft fordert lange Haft

Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung. Sie hatte am Mittwoch (18. März) sieben Jahre und sieben Monate Haft für Høiby verlangt. Die zwei Monate Untersuchungshaft sollen von der Haftstrafe abgezogen werden. Er sei ihrer Meinung nach in 39 von 40 Anklagepunkten schuldig. Ihm werden unter anderem Gewalt, Körperverletzung, Verstöße gegen ein Kontaktverbot und mehrere Verkehrsdelikte vorgeworfen. Nach norwegischem Recht habe er mutmaßlich vier Frauen vergewaltigt, während diese schliefen.

Die Anklage verlangte außerdem ein Kontaktverbot: Høiby solle sich zwei Jahre lang von einer der betroffenen Frauen fernhalten. Die beiden hatten sich noch in den Monaten vor dem Prozessbeginn regelmäßig gesehen.

Verteidigung: Schlechtes Benehmen nicht strafbar

Es zeichne sich das Bild eines Mannes ab, der Frauen wenig Respekt entgegenbringe und "sich nimmt, was er will", so die Staatsanwaltschaft. Høibys Anwalt Sekulic rief dazu auf, genau zwischen strafbaren Taten und schlechtem Benehmen zu unterscheiden: "Was als schlechtes Benehmen oder schlechte Moral bezeichnet werden kann, aber nach dem Strafgesetzbuch in keiner Weise strafbar ist, muss man außer Acht lassen."

Die Hälfte der Vorwürfe bezieht sich auf Høibys Verhalten gegenüber der sogenannten "Frogner-Frau", wie norwegische Medien sie nennen. Ihre Wohnung war es auch, in der sich 2024 der Vorfall ereignet hatte, der zu den Ermittlungen geführt hatte. Gegen eine weitere Ex-Freundin wird Høiby häusliche Gewalt vorgeworfen. Auch Würgen, Schläge und Drohungen gehören zur Liste der Anschuldigungen. Einige davon hat er zugegeben.

Mehrmals hat er angegeben, sich nicht erinnern zu können, was ihn laut Sekulic angreifbar mache. "Man muss, wenn er sich nicht erinnert, nicht automatisch der Aussage der Geschädigten Glauben schenken", so der Verteidiger.

Høiby beschuldigt Medien – Urteil steht noch aus

Der Angeklagte hatte während des Prozesses die Medien schwer beschuldigt. Er weinte und sprach von großem Druck seit seiner Kindheit durch mediale Verfolgung. Durch den Prozess kenne sie jetzt intimste Details. Die Staatsanwaltschaft hatte von Beginn an klargestellt, dass Høiby das Vortragen privater Informationen angesichts der Vorwürfe gegen ihn ertragen müsse.

Der Prozess sei laut seinem Verteidiger Sekulic eine große Belastung gewesen, auch, "weil er seine Familie so sehr liebt und es ihn wirklich quält, was sie in dieser Angelegenheit durchmachen musste". Seine Mutter Mette-Marit und sein Stiefvater, Kronprinz Haakon, waren beim Prozess abwesend, besuchten ihn aber offenbar im Gefängnis.

Die Aufmerksamkeit der Medien soll sich nach Willen der Staatsanwaltschaft nicht strafmildernd auswirken. Es gebe keinen Rabatt abhängig vom Berühmtheitsstatus des Angeklagten, so das Argument. Die Opfer hätten schließlich auch die Berichterstattung ertragen müssen. Sie fordern Entschädigungen in Höhe von insgesamt 1,95 Millionen norwegischen Kronen (rund 177.000 Euro).

Bis das Urteil feststeht, könnten noch einige Monate vergehen. Bis dahin muss Høiby zurück in Untersuchungshaft.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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