Unfälle massiv angestiegen
E-Scooter fahren: Was ist erlaubt, was verboten?
Veröffentlicht:
von Joachim Vonderthann:newstime
Zahl der E-Scooter Unfälle steigt dramatisch
Videoclip • 01:44 Min • Ab 12
Die Zahl der schweren E-Scooter-Unfälle ist 2025 drastisch gestiegen: 38 Menschen kamen dabei ums Leben, rund 16.500 Unfälle mit Personenschaden wurden registriert. Welche Regeln gelten bei E-Scootern und welche Neuerungen sind geplant? Ein Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
Die Zahl schwerer E-Scooter-Unfälle in Deutschland ist 2025 um 38 Prozent gestiegen – 38 Menschen kamen ums Leben.
Die Politik hat reagiert und eine Reihe von Neuregelungen auf den Weg gebracht.
Diese Neuerungen gibt es künftig und das gilt jetzt schon beim Fahren mit E-Scootern.
Die Zahlen sind alarmierend: Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland rund 16.500 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das sind 38 Prozent mehr als im Vorjahr. Das teilt das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. 38 Menschen kamen dabei ums Leben, 2024 waren es noch 27 gewesen. Zudem wurden rund 1.900 Menschen schwer und etwa 16.200 Menschen leicht verletzt.
Der Trend zeigt seit Jahren nach oben – parallel zur wachsenden Verbreitung der Fahrzeuge seit ihrer Zulassung Mitte 2019. Expert:innen sprechen von alarmierenden Zahlen und fordern Konsequenzen.
Neue E-Scooter-Regeln ab 2027 – was sich ändert
Die Politik hat auf die steigenden Unfallzahlen reagiert. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) wurde überarbeitet und am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wichtigsten Neuerungen laut ADAC:
Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen E-Scooter künftig automatisch fahren – ohne zusätzliches Zusatzzeichen.
Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die per Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, gilt künftig Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme.
E-Scooter müssen Radwege künftig nur noch dann benutzen, wenn dort auch eine Benutzungspflicht für den Radverkehr angeordnet ist – ansonsten ist das Fahren auf der Fahrbahn zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer dürfen E-Scooter-Fahrer:innen künftig bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer:innen abbiegen.
Neu zugelassene E-Scooter müssen künftig verpflichtend mit Blinkern sowie einer technisch voneinander getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet sein. Diese technischen Anforderungen gelten überwiegend ab 2027 für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge.
Kommunen dürfen künftig selbst entscheiden, ob und wo Sharing-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen.
Laut ADAC gelten die neuen technischen Anforderungen meist erst ab 2027 für neue Fahrzeuge. Schon zugelassene E‑Scooter dürfen aber weiter genutzt werden. Die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung treten demnach am 1. März 2027 in Kraft.
Auch in den News:
Nach Angriff bei Ticketkontrolle: Bahnmitarbeiter kämpft ums Überleben
Außenminister: Israel und USA kannten offenbar geheime Treffen
Besserer Opferschutz bei E-Scooter-Unfällen geplant
Unabhängig von der Verordnungsänderung könnte eine weitere Reform den Opferschutz bei E-Scooter-Unfällen verbessern. Bislang müssen Geschädigte dem Fahrer oder der Fahrerin ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Gelingt das nicht, gehen sie leer aus. Ein aktueller Referentenentwurf sieht dem ADAC zufolge vor, die sogenannte Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszuweiten – damit würde künftig bereits die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs ausreichen, um den Halter haftbar zu machen. Der Bundesrat hat diese Reform bereits befürwortet.
Was beim E-Scooter-Fahren gilt
Wer einen E-Scooter nutzt, sollte die wichtigsten Regeln kennen:
Mindestalter: 14 Jahre – weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung sind erforderlich.
Helm: Keine gesetzliche Pflicht in Deutschland, aber vom ADAC dringend empfohlen.
Alkohol: Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen. Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahrer:innen unter 21 Jahren und Fahranfänger:innen in der Probezeit gilt 0,0 Promille.
Mitfahrer:innen: Verboten – auf einem E-Scooter darf grundsätzlich nur eine Person fahren.
Versicherung: Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Sie haftet, wenn man Dritten Schäden zufügt – nachzuweisen durch eine aufgeklebte Versicherungsplakette.
Verwendete Quellen:
ADAC: "E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller plus geplante Neuregelungen"
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Erinnerung an 20. Juli 1944
Eklat um AfD-Kranz bei Stauffenberg-Gedenken in Berlin

Von 2016 bis heute
Burnham ist britischer Premier: Diese Vorgänger sind gescheitert

"Haus abgerissen"
Nach WM-Show: Trump schwärmt nur vom Sänger Christopher Macchio

Unfall in Niedersachsen
Verden: Auto erfasst Radfahrer und kracht in Hauswand

Bundeswehr-Nachwuchs
Immer mehr Kriegsdienstverweigerer kassieren ihre Entscheidung

Politik
So viel verdient Jens Spahn auch nach dem Rücktritt noch




