Bundeswehr-Nachwuchs

Immer mehr Kriegsdienstverweigerer kassieren ihre Entscheidung

Veröffentlicht:

von Joachim Vonderthann

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Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt stark an

Videoclip • 01:24 Min • Ab 12


Noch nie seit Aussetzung der Wehrpflicht haben so viele Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt – gleichzeitig widerrufen so viele wie nie zuvor ihre bereits erfolgte Verweigerung. Die Hintergründe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt.

  • Gleichzeitig widerrufen so viele Menschen wie nie zuvor ihre bereits erfolgte Verweigerung.

  • Hintergrund beider Trends ist die angespannte Sicherheitslage.

Immer mehr Kriegsdienstverweigerer

Die Debatte um eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland hinterlässt deutliche Spuren in der Statistik. Im ersten Halbjahr 2026 sind beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bereits 5.862 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen – mehr als im gesamten Jahr 2025, in dem 3.867 Anträge gestellt wurden. Im Jahr 2024 waren es noch 2.998. Zum Vergleich: Im Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht, wurden insgesamt 4.348 Anträge gezählt. Der aktuelle Wert aus dem ersten Halbjahr 2026 übertrifft das bereits deutlich.


Aber auch immer mehr ziehen ihre Verweigerung zurück

Parallel dazu zeichnet sich ein gegenläufiger und bemerkenswerter Trend ab. Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sind im ersten Halbjahr 2026 402 Verzichtserklärungen beim BAFzA eingegangen – also Erklärungen von Menschen, die ihre früher beantragte Kriegsdienstverweigerung wieder zurückziehen. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr würde das einen neuen Rekordwert bedeuten. Zum Vergleich: 2023 waren es 536 Widerrufe, 2024 bereits 626, 2025 dann 781.

Für einen solchen Widerruf reicht laut BAFzA eine formlose schriftliche Erklärung mit Unterschrift. Die Konsequenz ist eindeutig: Die betreffende Person "gilt rechtlich nicht mehr als Kriegsdienstverweigerer und unterliegt im Falle einer Reaktivierung der Wehrpflicht beziehungsweise im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder der uneingeschränkten Wehrpflicht", teilte eine Sprecherin der Behörde dem RND mit.

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Neue Wehrpflicht-Regelung und angespannte Sicherheitslage

Hintergrund beider Trends dürfte die angespannte Sicherheitslage in Europa sowie das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz über den neuen Wehrdienst. Kern des Gesetzes ist eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Über gezielte Anschreiben mit Fragebögen sollen mehr Freiwillige für die Bundeswehr gewonnen werden. Das Ziel: Die Truppe soll laut "Spiegel" von zuletzt 186.000 aktiven Soldat:innen bis 2035 auf 260.000 wachsen.

Sollten die Zielkorridore verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden – dann würden junge Männer wieder zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, bleibt aber weiterhin im Grundgesetz verankert.

Recht auf Verweigerung bleibt bestehen

Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen bleibt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung unangetastet. Wer den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, kann das gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes tun. Voraussetzung ist ein ausführliches, persönlich verfasstes Schreiben, in dem die Gewissensgründe dargelegt werden.


Verwendete Quellen:

RND: "Weitreichende Kehrtwende: Warum Kriegsdienstverweigerer widerrufen"

Spiegel: "Immer mehr Kriegsdienstverweigerer machen ihre Entscheidung rückgängig"

Nachrichtenagentur dpa

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