Mehrere Strafanzeigen

Baden-Württemberg: Betrunkener 16-Jähriger auf E-Scooter gestoppt

Veröffentlicht:

von Claudia Scheele

:newstime

Zahl der E-Scooter Unfälle steigt dramatisch

Videoclip • 01:44 Min • Ab 12


Die Polizei hat in Horb am Neckar einen stark betrunkenen Jugendlichen auf einem E-Scooter aus dem Verkehr gezogen. Der 16-Jährige war zudem ohne gültige Versicherung unterwegs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Polizei hat in Horb am Neckar einen 16-Jährigen gestoppt, der mit knapp zwei Promille auf einem E-Scooter fuhr.

  • Zusätzlich zur Trunkenheit war der Jugendliche ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs.

  • Nach einer Blutprobe im Krankenhaus erwarten den Fahrer nun zwei Strafanzeigen.

In Horb am Neckar im baden-württembergischen Kreis Freudenstadt hat eine Fahrt mit dem E-Scooter für einen 16-Jährigen weitreichende Konsequenzen. Beamt:innen der örtlichen Polizei stoppten den Jugendlichen, als dieser im Straßenverkehr unterwegs war. Zunächst fiel der Fahrer den Einsatzkräften lediglich auf, weil an seinem Gefährt ein veraltetes und somit ungültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.

Bei der anschließenden Verkehrskontrolle schöpften die Polizist:innen jedoch schnell einen weiteren Verdacht. Sie bemerkten bei dem jungen Fahrer deutliche Anzeichen von Alkoholeinfluss. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diese Vermutung auf erschreckende Weise: Das Gerät zeigte einen Wert von knapp zwei Promille an.

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Blutprobe im Beisein der Mutter

Aufgrund der starken Alkoholisierung endete die Fahrt für den 16-Jährigen abrupt. Wie die Polizei mitteilte, musste der Jugendliche die Beamt:innen in eine nahegelegene Klinik begleiten. Dort wurde ihm im Beisein seiner verständigten Mutter eine Blutprobe entnommen, um den genauen Promillewert gerichtsverwertbar festzustellen.

Auf den jungen Fahrer kommen nun empfindliche juristische Konsequenzen zu. Er muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten und blickt zwei Strafanzeigen entgegen.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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