Neue Regeln gelten

Covid-19-Impfstoff: Nur noch diese Gruppen bekommen ihn gratis

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von Joachim Vonderthann

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Corona-Impfung: Kassen schränken Leistung ein

Videoclip • 01:03 Min • Ab 12


Seit Ende Oktober gelten neue Regeln für die jährliche Covid-19-Auffrischimpfung: Gesunde Erwachsene unter 75 Jahren haben allein wegen ihres Alters keinen regulären Anspruch mehr auf die Impfung als Kassenleistung. Für ältere Menschen, Risikogruppen und bestimmte Beschäftigte bleibt die Auffrischung vorgesehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesunde Erwachsene unter 75 haben ab sofort grundsätzlich keinen Kassenanspruch mehr auf eine jährliche Covid-19-Auffrischimpfung.

  • Für Menschen mit erhöhtem Gesundheits- oder beruflichem Infektionsrisiko bleibt die Impfung empfohlen und erstattungsfähig.

  • Wer sich trotzdem gegen Corona impfen lassen will, sollte bei seiner Krankenkasse nachfragen,

Covid-19-Impfung nicht mehr für alle Kassenleistung

Seit dem 29. Oktober 2026 gelten für gesetzlich Versicherte neue Regeln bei der Covid-19-Impfung. Eine jährliche Auffrischimpfung wird für gesunde Erwachsene regulär erst ab 75 Jahren empfohlen. Zuvor lag die Altersgrenze bei 60 Jahren. Damit ist die Impfung für viele Menschen unter 75 nicht mehr automatisch eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die "Passauer Neue Presse" (PNP) berichtet, dass Versicherte außerhalb der empfohlenen Gruppen die Impfung möglicherweise selbst bezahlen müssen.

Hintergrund ist eine aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen hat. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt: "Gesunde Erwachsene sollen danach künftig erst ab 75 Jahren eine jährliche Auffrischimpfung erhalten." Auch die Empfehlung, bei Erwachsenen durch mindestens drei Kontakte mit dem Coronavirus – durch Impfung oder Infektion – eine Basisimmunität aufzubauen, entfällt. Nach Einschätzung der STIKO verfügen die meisten Erwachsenen inzwischen über eine hybride Immunität und sind ausreichend vor schweren Verläufen geschützt.

Auch in den News:

Diese Gruppen sollen Impfung weiter auffrischen lassen

Für Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko bleibt die jährliche Auffrischimpfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den berechtigten Gruppen zählen laut KBV:

  • alle Personen ab 75 Jahren

  • Personen ab sechs Monaten mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöht

  • Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen

  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Covid-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort entsteht

  • Schwangere ab dem zweiten Trimenon, wenn eine Grunderkrankung oder schwangerschaftsbezogene Komplikationen wie Gestationsdiabetes oder Bluthochdruck das Risiko erhöhen

  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen oder Bewohner:innen

  • medizinisches Personal mit erhöhtem Infektionsrisiko durch die Tätigkeit, etwa in Notaufnahmen oder auf Intensivstationen

  • medizinisches Personal, das Risikopatient:innen betreut

Zeitpunkt und Kosten der Corona-Impfung

Die Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der Corona-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Zwischen einer nachgewiesenen Infektion beziehungsweise der letzten Covid-19-Impfung und der nächsten Impfung sollen möglichst mindestens sechs Monate liegen. Eine versäumte Impfung kann im weiteren Verlauf der Saison nachgeholt werden.

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren, die keiner der genannten Gruppen angehören, besteht grundsätzlich kein regulärer Anspruch auf eine jährliche Auffrischimpfung allein aufgrund des Alters. Die "Passauer Neue Presse" weist jedoch darauf hin, dass Krankenkassen zusätzliche Impfleistungen übernehmen können. Versicherte sollten deshalb vorab bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten im Einzelfall erstattet werden.



Verwendete Quellen:

PNP: "Covid-19-Impfstoff nicht mehr für alle auf Kassenkosten: Neue Regeln gelten"

KBV: "G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie: COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren"

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