Ungewöhnliche Änderung
18,64 Euro Rundfunkbeitrag – Kommission passt Empfehlung an
Veröffentlicht:
von Jana WejkumIm Jahr 2026 liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. (Symbolbild)
Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Bundesländer haben ARD und ZDF eine Beitragserhöhung bislang verwehrt. Jetzt ändert die zuständige Kommission die Berechnungsgrundlage – aus diesem Grund.
Das Wichtigste in Kürze
Die unabhängige Expertenkommission KEF empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 anzuheben.
Damit liegt die Empfehlung 30 Cent unter dem 2024 genannten Beitrag von 18,94 Euro.
Weil einige Bundesländer die Erhöhung bislang verhindert haben, entscheidet 2026 das Bundesverfassungsgericht über die Erhöhung.
Um 28 Cent soll der Rundfunkbeitrag nach dem Willen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2027 steigen. Die neue Beitragsempfehlung von 18,64 Euro statt wie bislang 18,36 Euro gab die unabhängige Expertenkommission an die Bundesländer weiter.
Empfehlung sinkt innerhalb einer Beitragsperiode
Noch vor zwei Jahren hatte die KEF empfohlen, den Beitrag ab 2025 auf 18,94 anzuheben. Die Empfehlung löste in den Bundesländern teils heftigen Widerstand aus. Weil nicht alle Bundesländer zustimmten, blieb die Erhöhung aus.
Dass die KEF ihre Empfehlung in einer laufenden Beitragsperiode nach unten anpasst, ist ein Sonderfall. Die Kommission begründet dies mit unerwartet hohen Einnahmen. Die Zahl der beitragspflichtigen Haushalte habe sich besser entwickelt als angenommen. Die KEF rechnet vor, dass bereits ein Prozent mehr Haushalte den Beitrag um rund 20 Cent senken können.
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Finanzbedarf bleibt vorerst gleich – trotz Reform
Die Rundfunkanstalten haben laut KEF immer noch einen ähnlichen Finanzbedarf. Für die Jahre 2025 bis 2028 benötigen sie demnach etwa 42 Milliarden Euro – 2,2 Prozent mehr als in der vorherigen Beitragsperiode. Der seit Dezember geltende Reformstaatsvertrag zur Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) hat darauf kaum Einfluss. Die KEF schätzt, dass Einsparungen erst ab 2029 spürbar werden.
Dass der Beitrag neu berechnet wurde, hängt dennoch mit der Blockade der Bundesländer zusammen. Durch sie konnten keine etwaigen Mehreinnahmen als Rücklage dienen.
Auch in den News:
Politische Blockade: ZDF und ARD ziehen vor Gericht
Dass die KEF den Finanzbedarf des ÖRR berechnet, ist gesetzlich festgeschrieben. Sie prüft den angemeldeten Bedarf der Sender auf dessen Angemessenheit und gibt eine Empfehlung ab. Dass die Bundesländer das Verfahren blockieren, ist nicht vorgesehen. Sie sollen sich eng an der Empfehlung orientieren. Sinn der Regelung ist, eine staatsferne Finanzierung und damit verbunden die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit zu sichern.
Gegen die ausgebliebene Erhöhung um 56 Cent legten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde ein. Mit der neuen Empfehlung gibt es für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine neue Berechnungsgrundlage. Ein Urteil wird in diesem Jahr erwartet.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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