E-Mobilität
Wallbox für Mieter: So kommen auch Nicht-Eigentümer an Förderung
Veröffentlicht:
von Claudia Scheele:newstime
Teures Tanken: Lohnt jetzt das E-Auto?
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Kein Eigenheim, aber Lust aufs E-Auto? Auch Mieter:innen können sich eine Wallbox sichern – und dafür in vielen Fällen Zuschüsse und Förderung nutzen. So geht’s.
Das Wichtigste in Kürze
Mieter:innen mit Stellplatz oder Garage haben einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Wallbox, wenn keine unzumutbaren Gründe dagegensprechen.
Die Kosten tragen zunächst die Mieter:innen, können aber über Förderprogramme von Bund, Ländern, Kommunen oder Stadtwerken und durch gemeinschaftliche Lösungen spürbar sinken.
Beim Auszug droht Rückbau – daher früh mit Vermieter:innen über Übernahme oder vertragliche Ausnahmen sprechen.
Wer über ein E‑Auto nachdenkt, stößt schnell auf dieselbe Frage: Wo lade ich meinen Wagen? Hausbesitzer:innen haben es leicht – sie installieren eine Wallbox in der eigenen Garage. Doch auch für Mieter:innen gibt es zunehmend gute Lösungen. Entscheidend ist: Der richtige Antrag, ein klarer Plan – und der Blick auf mögliche Fördergelder.
Recht auf Wallbox – wenn ein Stellplatz da ist
Juristisch ist die Lage klarer geworden. Mieter:innen haben ein Anrecht darauf, eine private Ladestation zu installieren, wenn zur Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört. Grundlage ist § 554 BGB. "Der:die Vermieter:in muss nicht nur die Box erlauben, sondern auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung", erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
Der ADAC betont: Vermieter:innen müssen außerdem Pläne zur Stromversorgung zugänglich machen – soweit das keinen unzumutbaren Aufwand bedeutet. Ablehnen dürfen sie den Einbau nur in Ausnahmefällen, etwa bei strengem Denkmalschutz.
Technik & Teilung: Privatbox oder Gemeinschaftsanlage
Technisch gibt es zwei Hauptwege:
Eigene Wallbox: Eine Elektrofachfirma schließt sie an Haus- oder Wohnungsstrom an, abgerechnet wird über die normale Stromrechnung oder ein separates System.
Gemeinschaftslösung: Mehrere Parteien teilen sich eine Wallbox oder einen leistungsfähigen Lader, der Verbrauch wird pro Nutzer:in erfasst, zum Beispiel per Chipkarte.
Vor jedem Einbau muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob der Hausanschluss genug Leistung hat. Reicht sie nicht, kann der Netzbetreiber verstärken – oder ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Energie intelligent auf mehrere Wallboxen. In größeren Anlagen wird so ein System oft ohnehin nötig.
Förderung: Wer zahlt die Wallbox – und welche Zuschüsse gibt es?
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Anschaffung und Einbau tragen zunächst die Mieter:innen, sagt Janßen. Je nach Ausstattung kostet eine Wallbox grob zwischen 200 und 2.000 Euro, dazu kommen Installation, eventuell Kabelverlegung und ein stärkerer Anschluss. Teilen sich mehrere Haushalte die Box, sinken die Kosten pro Kopf. Abgerechnet wird dann häufig über ein intelligentes System mit Ladekarte oder App.
Spannend wird es beim Thema Förderung: Viele Programme richten sich zwar an Eigentümer:innen, doch auch Mieter:innen können profitieren – etwa wenn der:die Vermieter:in die Wallbox offiziell installiert und einen Zuschuss beantragt. In der Vergangenheit gab es zum Beispiel KfW‑Programme oder kommunale Förderungen für private Ladepunkte, teils in Kombination mit einer Solaranlage. Aktuell lohnt sich:
bei KfW, Bundes- und Landesministerien nach Förderaufrufen zu schauen,
bei Stadtwerken und Kommunen nach regionalen Zuschüssen zu fragen,
im Mietshaus mit der Hausverwaltung zu klären, ob eine gemeinschaftliche Anlage gebaut und gefördert werden kann.
Dann profitieren Mieter:innen indirekt mit – etwa über stabile Nebenkosten oder günstigere Ladetarife im Haus. Wichtig: Förderprogramme sind oft zeitlich und finanziell begrenzt, frühes Informieren zahlt sich aus.
Auch in den News:
Rückbau, Auszug und Alternativen ohne Stellplatz
Beim Auszug droht die Rückbaupflicht: Die Wallbox muss auf Wunsch des:der Vermieter:in wieder weg. Um nicht doppelt zu zahlen, raten Expert:innen, früh zu verhandeln: Etwa, dass der:die Vermieter:in die Anlage übernimmt und weitervermietet – oder im Mietvertrag festhält, dass auf Entfernung verzichtet wird. Ein finanzieller Ausgleich ist aber nur fällig, wenn er ausdrücklich vereinbart ist.
Wer gar keinen Stellplatz hat, ist nicht verloren: Rund 193.000 öffentliche Ladepunkte gibt es laut Bundesnetzagentur in Deutschland, dazu Lademöglichkeiten bei vielen Arbeitgebern. Wer flexibel ist, kann den Alltag auch so organisieren – muss aber mit belegten Säulen, Zeitlimits und meist höheren Strompreisen rechnen. Klar ist: Mit eigener oder geteilter Wallbox im Haus wird das Laden meist bequemer und günstiger – und mit der passenden Förderung auch für Mieter:innen erschwinglich.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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