Markenrecht
Streit um "Likör ohne Ei": Landgericht fällt eindeutiges Urteil
Aktualisiert:
von Jana WejkumEierlikör oder "Likör ohne Ei"? Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie sieht in dem veganen Produkt eine verbotene Anspielung.
Bild: Robert Günther/dpa-tmn/dpa
Es ist kein Eierlikör - sondern laut Etikett ein "Likör ohne Ei". Ist die Spirituose auf Sojabasis dennoch eine unzulässige Anspielung auf die beliebte Likörsorte? Das Landgericht Kiel hat entschieden.
Ein Likör, der kein Ei enthält, darf "Likör ohne Ei" heißen. Das hat das Landgericht Kiel in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg entschieden.
Diesen Namen hat das Unternehmen nämlich für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie sah darin allerdings einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung.
"Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet", hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband vertritt, bei früherer Gelegenheit dem NDR gesagt. Auch die Bezeichnung "Likör ohne Ei" stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. "Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet", argumentierte Eggers.
Hersteller: Hinweis "ohne Ei" ist eindeutig und nicht irreführend
Der Unternehmer Ole Wittmann ist dagegen überzeugt, dass Konsumenten verstehen, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sieht daher keine Irreführung. "Der Likör ohne Ei kann schon per Begriff überhaupt gar kein Eierlikör sein, weil das Wort Eierlikör darin gar nicht enthalten ist und auch ganz eindeutig darauf hingewiesen wird, dass darin kein Ei ist", hatte Wittmann dem NDR im Sommer gesagt. Wittmanns Firma hat auch Eierlikör im Angebot. Die Farbe des "Likörs ohne Ei" ähnelt der des Eierlikörs.
Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt "Likör ohne E".
Landgericht: Antrag ist unbegründet
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung am Dienstag (28. Oktober). Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. "Weil es eben nicht Eierlikör ist", sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter.
Das beklagte Unternehmen muss allerdings 5.000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.
Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke "Eieiei" und dem berühmten Slogan "Eieiei Verpoorten" bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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