Produktrückruf-Ticker
Rückruf bei Penny und Rewe: Beliebte Dino-Nuggets enthalten Plastikfolie
Aktualisiert:
von Michael ReimersDino-Nuggets sind bei Kindern beliebt.
Bild: Inga - stock.adobe.com
Lebensmittel, Kinderspielzeug oder Kosmetik: Regelmäßig kommt es im Einzelhandel zu Rückrufaktionen, weil Produkte möglicherweise gefährlich sind oder nicht richtig gekennzeichnet wurden. Die aktuellsten Meldungen im Liveticker.
+++ 16. Januar: Dino-Nuggets bei Penny und Rewe
Tiefgefrorene vegane Dino-Nuggets des Herstellers Anhaltinische Geflügelspezialitäten GmbH aus Möckern in Sachsen-Anhalt sollten nicht verzehrt werden. Die betroffenen Nuggets wurden in ganz Deutschland bei Rewe und Penny verkauft. Das Unternehmen teilt mit, die Produkte vorsorglich zurückzurufen, weil es nicht ausschließen könne, dass sich darin blaue, weiche Folienteile befinden.
Betroffen sind die veganen Dino-Nuggets der Marken "REWE Beste Wahl" und "Food for Future" von Penny. Beide wurden in einer Verpackungsgröße von 250 Gramm verkauft.
Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16. April 2027 und den Chargennummern L5 1610 1 L5 335 sowie L5 1610 1 L5 337 sind betroffen. Sie seien laut Hersteller bundesweit aus dem Verkauf genommen worden. Betroffene Verbraucher:innen bekommen den Kaufpreis erstattet.
+++ 15. Januar: Ofen-Fleischkäse bei Rewe und Kaufland
Dem Namen zum Trotz gehört Käse traditionell nicht zu den Zutaten eines Fleischkäses. Beim "Ofen-Fleischkäs fein" der Marke Rehm ist er versehentlich doch enthalten. Darum ruft die Firma Hans Kupfer & Sohn Co. KG aus dem mittelfränkischen Heilsbronn das Produkt jetzt zurück.
Bei internen Kontrollen sei entdeckt worden, dass in einigen Verpackungen "versehentlich ein Fleischkäse mit Käsebestandteilen verpackt wurde", so die Firma. Käse als Milcherzeugnis gilt als Allergen, das entsprechend gekennzeichnet werden muss. Wer gegen Milchbestandteile allergisch ist, dem rät die Firma dringend vom Verzehr ab.
Betroffen ist die Charge 2552100802 des Ofen-Fleischkäses mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.04.2026. Sie wurde vorsorglich aus dem Handel genommen. Andere Produkte der Firma seien nicht betroffen.
Die Produkte wurden bei Rewe Süd-West in Baden-Württemberg und Kaufland in Bayern und Baden-Württemberg verkauft. Wer den betroffenen Fleischkäse zurückgeben möchte, erhält im Handel den Kaufpreis zurück.
FAQ: Alles rund um Produktrückrufe
Das Portal "lebensmittelwarnung.de" gilt als offizielle Plattform der 16 Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dort weisen betroffene Unternehmen und zuständige Behörden direkt auf Produkte hin, die zurückgerufen werden.
Bei Rückrufen geht es nicht nur um Lebensmittel und Getränke. Auch Non-Food-Produkte wie kosmetische Mittel, zum Beispiel Cremes, Zahnbürsten und Shampoo, oder Bedarfsgegenstände wie Verpackungen, Geschirr und Kleidung sind betroffen. Baby- und Kinderprodukte wie Spielwaren sind regelmäßig Gegenstand von Produktrückrufen. Manchmal trifft es sogar Tätowierfarben.
Die Gründe für einen Rückruf sind vielfältig: Häufig sind Verunreinigungen schuld, etwa durch Bakterien, Pestizide, unzulässige Inhaltsstoffe oder Fremdkörper. Manchmal werden Lebensmittel zurückgerufen, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Allergene fehlerhaft oder überhaupt nicht angegeben sind.
Hersteller, die davon erfahren, dass ihr Produkt nicht den Anforderungen an die Sicherheit entspricht, müssen die Öffentlichkeit informieren. Bei einer konkreten Gesundheitsgefahr werden auch die Behörden informiert.
Wie die Verbraucherzentrale informiert, gibt es ein Recht auf einwandfreie Produkte. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung darf das erworbene Lebensmittel zusammen mit dem Kassenbon umgetauscht werden. Alternativ gibt es den Kaufpreis zurück.
Kommen Verbraucher:innen durch ein Produkt zu Schaden, haftet der Hersteller, Importeur oder Verkäufer. In der Praxis kann es aber schwierig sein, den Schaden auf ein Produkt zurückzuführen. Auch im Falle einer Rückrufaktion gilt die Haftung, jedoch dürfen Rückrufe nicht von Käufer:innen grob fahrlässig ignoriert werden.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
lebensmittelwarnung.de
Verbraucherzentrale: "Lebensmittelrückruf: Wie das funktioniert und welche Rechte Sie haben"
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