Einschätzung des Oberlandesgerichts
"Sehr überraschend" – Ritter Sport könnte Haferriegel von Wacker verbieten
Veröffentlicht:
von Valentin Kronberger:newstime
Ritter Sport verliert Rechtsstreit um die quadratische Form (14. Januar)
Videoclip • 01:17 Min • Ab 12
Der Rechtsstreit von Ritter Sport mit Wacker nimmt eine unerwartete Wendung. Der Haferriegel des Familienunternehmens könnte verboten werden, deutet ein Richter an.
Das Wichtigste in Kürze
Ritter Sport verklagt das Familienunternehmen Wacker wegen eines Quadrat-Haferriegels.
Nach einer Einschätzung des Oberlandesgerichts Stuttgart sollte die Klage erfolgreich sein.
Wacker hat die Form seines Riegels angepasst, um den möglichen Schadenersatz gering zu halten.
Ritter Sport möchte den Quadrat-Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio" verbieten lassen – und wird damit vor Gericht voraussichtlich erfolgreich sein. Das signalisierte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart. Das Landgericht hatte im Januar noch eine andere Ansicht zu dem Streit.
Auch in den News:
Laut Richter besteht Verwechslungsgefahr
Es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Süßigkeiten, sagte der Vorsitzende Richter. Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich und beide Snacks hätten außerdem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck. Ein endgültiges Urteil wird das Gericht am 5. November fällen.
Familienunternehmen Wacker schockiert
Das Familienunternehmen hinter dem Quadrat-Haferriegel zeigte sich schockiert von der Einschätzung des Gerichts. "Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend", sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker. "Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen."
Ritter Sport hatte die Firma Wacker für ihren Quadrat-Haferriegel auf Schadensersatz verklagt und verlangt, dass die quadratische Verpackung nicht benutzt wird. Ebenso sollen alle bereits ausgelieferten Quadrat-Haferriegel zurückgerufen werden.
Ritter Sport pocht auf Markenrechtsverletzung
Die Verpackung der Ritter-Sport-Schokolade ist beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Demnach sieht das Unternehmen die quadratische Verpackung des Haferriegels als Markenrechtsverletzung.
Zudem würden Schokolade und Müsliriegel von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen werden. Ritter Sport fürchtet eine Markenkollision. Dieser Ansicht widerspricht die Firma Wacker: Die Haferriegel würden im Supermarkt unter "Zerealien" angeboten werden und seien anders als die Schokolade ein vollwertiger Snack.
Mannheim als Inspiration des Haferriegels
Außerdem ist die Verpackung des Haferriegels kleiner als die Ritter-Sport-Tafel. Inspiriert ist sie von der Mannheimer Innenstadt, die in Quadraten angeordnet ist, sagte Geschäftsführer Matteo Wacker.
Quadrat-Haferriegel mit "Klageriegel" ersetzt
Wacker hat auf die Klage reagiert und ihr Produkt durch einen länglichen Riegel mit dem Namen "Monnemer Klageriegel" ersetzt. Kund:innen können den Haferriegel in quadratischer Form auch nicht mehr online bestellen.
Jeder verkaufte quadratische Riegel könnte den möglichen Schadensersatz erhöhen. Sollte Wacker den Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof verlieren, würde das bis zu 80.000 Euro kosten, sagte Melanie Wacker.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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