Teilreisewarnung im Grenzgebiet

Reisewarnung für Ägypten: Auswärtiges Amt reagiert auf Iran-Krieg

Veröffentlicht:

von Jana Wejkum

:newstime

Krieg in Nahost: Das müssen Reisende wissen (4. März)

Videoclip • 01:52 Min • Ab 12


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Viele Staaten sind von Gegenangriffen des Iran und den Luftraumsperrungen betroffen. Welche Auswirkungen hat das auf Urlauber:innen in Ägypten und der Türkei?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in bestimmte Grenzgebiete Ägyptens, die jedoch nicht zu den typischen Reisezielen der meisten Urlauber:innen zählen.

  • In der Türkei wird von Reisen in Gebiete nahe der Grenze zu Iran, Irak und Syrien abgeraten – auch sie gehören nicht zu beliebten Urlaubsregionen.

  • Eine Reiserechtsexpertin rät dazu, Pauschalreisen nicht voreilig selbst zu stornieren, um hohe Stornierungskosten zu umgehen.

Das Auswärtige Amt (AA) hat eine Teilreisewarnung für Ägypten ausgesprochen. Stand 10. März wird vor "Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara" gewarnt. In den ersten beiden Orten fänden "militärische Operationen statt", so das Auswärtige Amt weiter. Typische Urlaubs-Hotspots wie Hurghada und Sharm El-Sheikh oder auch die Hauptstadt Kairo bleiben von der Warnung unberührt.

Auswärtiges Amt verweist auf Luftraumsperrungen

In den Reisehinweisen geht das Auswärtige Amt auf den seit dem 28. Februar andauernden Iran-Krieg ein. Aufgrund der Angriffe von den USA und Israel hat der Iran zahlreiche Ziele in der Region beschossen. Die Lufträume mehrerer umliegender Staaten sind gesperrt und Airlines haben dort vorübergehend den Betrieb eingestellt.

Von den Sperrungen sind auch international bedeutende Drehkreuze wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar betroffen. "Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden", so das Auswärtige Amt.

Deutsche Staatsbürger:innen werden teils mit von der Bundesregierung organisierten Sonderflügen zurück nach Deutschland gebracht. Seit vergangenem 3. März sind mehrere Maschinen auf deutschen Flughäfen gelandet. Dennoch sind tausende Reisende immer noch durch das Kriegsgeschehen in der Region gestrandet.

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Türkei: Auf nicht notwendige Reisen verzichten

In der Türkei sorgten zwei abgeschossene iranische Raketen für Unruhe. Zuletzt wurde eine ballistische Rakete am Montag (9. März) von der NATO im türkischen Luftraum abgewehrt. Sie fiel in der südlichen Grenzprovinz Hatay auf unbewohntes Gebiet.

Eine offizielle Reisewarnung für die Türkei hat das Auswärtige Amt, Stand 10. März, nicht ausgesprochen. Es rät aber dazu, auf "nicht notwendige Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und zu Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri" zu verzichten. Auch bei diesen Regionen handelt es sich nicht um typische Urlaubsziele.

Reisende sollen sich regelmäßig zur aktuellen Lage informieren, Behördenanweisungen folgen und sich vor der Reise in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" eintragen.

Auch in den News:

Reise umbuchen? Das sagt eine Expertin

Aufgrund des Kriegs im Nahen Osten werden viele Reisen von Veranstalter:innen oder Airlines abgesagt. Auch manche Fernreise in andere Regionen muss aufgrund der Sperrungen umgeplant werden.

Viele Veranstalter:innen bieten darum an, die Reise umzubuchen. Eine endgültige Absage könnte aufgrund der unübersichtlichen Lage mitunter erst wenige Tage vorher erfolgen. Die Reise auf eigene Faust zu stornieren, könnte aber teuer werden, so Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das könne empfindliche Stornierungsgebühren nach sich ziehen, falls eine Reise zum gebuchten Zeitpunkt doch sicher durchführbar wäre.

Weit im Voraus geplante Reisen, wie etwa für den Sommerurlaub, könnten laut der Expertin je nach Reisevertrag noch günstig oder kostenfrei storniert werden. Von Vorteil sind sogenannte Flex-Tarife, die eine Reiseabsage oder Umbuchung ohne Angabe von Gründen bis zu einem gewissen Datum vor Abreise erlauben.

Individualreisende sind, sofern nicht anders vereinbart, auf das Entgegenkommen von Hotels und Airlines angewiesen. Airlines müssen gestrichene Flüge erstatten, genau wie Hotels, die Aufenthalte wegen der Situation vor Ort absagen.


Verwendete Quellen:

Auswärtiges Amt: "Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)"

Auswärtiges Amt: "Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise"

Nachrichtenagentur dpa

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