Massive Einschränkungen
Lufthansa-Streik am Donnerstag: Das können betroffene Reisende tun
Veröffentlicht:
von Sara Bechly:newstime
Bundesweiter Streik bei der Lufthansa
Videoclip • 38 Sek • Ab 12
Wegen des Lufthansa-Streiks werden am Donnerstag erhebliche Flugausfälle und Verspätungen erwartet. Entschädigung, Ersatzbeförderung und weitere wichtige Informationen für betroffene Reisende.
Das Wichtigste in Kürze
Die Lufthansa plant für Donnerstag (12. Februar) umfassende Streiks im Flugverkehr.
Betroffen sind die Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover.
Sollten Fluggäste mehr als zwei Stunden später ihr Ziel erreichen, steht ihnen eine Entschädigung zu.
Am Donnerstag (12. Februar) legen sowohl Pilot:innen als auch Flugbegleiter:innen der Lufthansa ihre Arbeit nieder: Sämtliche Abflüge ab Deutschland sollen bestreikt werden. Für Fluggäste bedeutet dies erhebliche Einschränkungen.
Doch auch bei Flugausfällen und Verspätungen haben Reisende klare Rechte. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ansprüche.
1. Recht auf Entschädigung
Kommen Fluggäste wegen eines streikbedingten Flugausfalls mehr als zwei Stunden später am Ziel an, stehen ihnen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, abhängig von der Flugdistanz. Dies gilt auch, wenn sie ersatzweise einen Flug nehmen müssen, der mindestens eine Stunde früher als ursprünglich geplant abhebt. Betroffen sind alle Flüge, die innerhalb von 14 Tagen vor dem Abflug annulliert werden.
Auch wenn der gebuchte Flug stattfindet, aber mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, haben Passagier:innen Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
Wichtig: Ein Streik des eigenen Personals gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, mit dem sich eine Airline von der Zahlung einer Entschädigung befreien könnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof 2021 klargestellt. Der Gedanke dahinter: Die Fluggesellschaft könnte den Streik durch höhere Zahlungen abwenden.
Anders verhält es sich bei Ereignissen wie einem Vulkanausbruch. Solche Umstände liegen außerhalb des Einflussbereichs der Airline.
Auch in den News:
2. Recht auf Ersatzbeförderung
Für viele von Flugausfällen betroffene Reisende ist es besonders wichtig, dennoch möglichst schnell ans Ziel zu kommen. Bei Flugausfällen und absehbaren großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden besteht laut EU-Verordnung ein Recht auf Ersatzbeförderung.
In der Praxis werden Fluggäste von Airlines oft nur auf eigene, teils deutlich spätere Flüge umgebucht. Der Anspruch des Reisenden besteht jedoch darin, auf dem nächstmöglichen Flug befördert zu werden – auch bei anderen Fluggesellschaften.
Lufthansa verspricht betroffenen Passagieren schnelle Hilfe und bietet bei Annullierungen kostenlose Umbuchungen an. Bei innerdeutschen Verbindungen können Tickets auch in Bahnfahrkarten umgewandelt werden.
Was tun, wenn die Lufthansa nicht aktiv wird? "Dann darf ich selbst einen anderen Flug buchen und kriege das Geld wieder erstattet", sagt Rechtsanwalt Matthias Böse. Wichtig ist jedoch: Bevor man selbst einen Ersatzflug bucht, muss die Lufthansa die Möglichkeit bekommen, sich selbst darum zu kümmern.
Alternativ kann man bei Flugabsagen und Verspätungen von mehr als drei Stunden auch den Ticketpreis zurückverlangen – dann muss man sich allerdings selbst um die weitere Reise kümmern.
3. Recht auf Unterstützung
Gestrandete Passagier:innen haben Anspruch auf Verpflegung. Bei längerem Warten am Flughafen müssen Essen, Getränke und zwei kostenlose Telefonate zur Verfügung gestellt werden.
Ab wann dieser Anspruch greift, hängt von der Flugdistanz ab. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 Kilometer besteht er schon ab zwei Stunden Abflugverspätung, bei Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern ab drei Stunden, bei allen längeren Flügen ab vier Stunden.
Kommt man nicht mehr weiter, muss die Airline auch die Hotelübernachtung bezahlen. Wenn die Lufthansa keine Verpflegung oder Unterkunft stellt, kann man sich selbst darum kümmern und bekommt die Kosten später erstattet – wichtig ist dann, alle Belege aufzubewahren.
Ein Sonderfall: Ist der betroffene Flug Teil einer Pauschalreise, sollte man sich auch an den Reiseveranstalter wenden, der sich um mögliche Ersatzflüge kümmern muss. Die Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline bleiben davon unberührt.
Hintergrund des Streiks
Der Arbeitskampf betrifft die Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover. Während die Pilot:innen für höhere Betriebsrenten streiken, möchte die Kabinengewerkschaft Ufo mit dem Warnstreik Verhandlungen zu verschiedenen Tarifverträgen erzwingen. Bei der Regionaltochter Cityline sind laut Gewerkschaft rund 800 Jobs durch die Konzernstrategie bedroht.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
:newstime verpasst? Hier aktuelle Folge ansehen
Mehr entdecken

Fans bejubeln Champions
Party in Seattle: Seahawks feiern Super-Bowl-Sieg mit Parade

"Kein festes Preisschild"
Verkehrsminister Schnieder stellt Reform vor: Wird der Führerschein jetzt endlich günstiger?

Popstar
Britney Spears verkauft Rechte an all ihren Songs

Nach Grönland-Streit
NATO-Einsatz in der Arktis: Signal an Putin, Xi – und Trump

Politik-Talkshow
"Markus Lanz" am Mittwoch: Darum geht's, das sind die Gäste

FAQ
"Artemis 2": Was du zum Start der Mond-Mission wissen musst
