Festsetzungsbescheid statt Erinnerung
Drastische Änderung beim Rundfunkbeitrag: Acht Euro mehr bei verspäteter Zahlung
Veröffentlicht:
von Michael ReimersMit dem vertrauten Erinnerungsschreiben zur Zahlung der Rundfunkgebühren ist jetzt Schluss.
Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Bislang erhielten Haushalte in Deutschland alle drei Monate eine Erinnerung. Ab sofort müssen Verbraucher:innen jedoch selbst daran denken, den Rundfunkbeitrag pünktlich zu begleichen. Andernfalls droht ein heftiger Säumniszuschlag.
Das Wichtigste in Kürze
Die Zahlungsmodalitäten des Rundfunkbeitrags werden reformiert.
Die Umstellung beim ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice tritt schrittweise ab dem 2. Juni 2025 in Kraft.
Als erste Änderung entfällt der gewohnte Erinnerungsservice.
Bei den Rundfunkgebühren gibt es eine wichtige Änderung, von der Millionen Haushalte in Deutschland betroffen sind. Wie die "Frankfurter Rundschau" am 16. Juni schreibt, soll der ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früherer Name: Gebühreneinzugszentrale, GEZ) aufwendig reformiert werden und jetzt stehe die erste, drastische Neuerung an.
Wie es weiter heißt, werden nun die Beitragszahlenden voll in die Verantwortung genommen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern selbst überweisen. Konnten sich die Haushalte bisher auf eine Erinnerung an die Fälligkeit des Rundfunkbeitrags per Brief verlassen, sei dieser Service eingestellt worden. Künftig werde nur noch ein einmaliges Zahlungsschreiben pro Jahr versendet.
Dem Bericht zufolge müssen Verbraucher:innen deshalb jetzt selbst darauf achten, ihren Beitrag pünktlich zu entrichten. Bei Verspätungen drohen demnach massive Konsequenzen. Wer keinen Dauerauftrag bei seiner Bank einrichte, trage ab sofort die volle Eigenverantwortung für die termingerechte Überweisung. Ohne automatischen Lastschrifteinzug drohen bei Versäumnis Zuschläge und Mahngebühren, heißt es unter Berufung auf die Webseite "rundfunkbeitrag.de".
Wer künftig einen Zahlungstermin verpasst, erhält demnach unverzüglich einen Festsetzungsbescheid, und zwar ohne vorherige Erinnerung. Der Säumniszuschlag betrage einen Prozent der rückständigen Summe, mindestens jedoch acht Euro. Bei weiteren Zahlungsverzügen erhöhen sich die Säumniszuschläge weiter: durch Mahn‑ und Vollstreckungskosten bis hin zu Konto‑ oder Lohnpfändungen.
Verwendete Quellen:
rundfunkbeitrag.de: "Informationen zur Zahlung"
fr.de: "Millionen Bürgerinnen und Bürger betroffen: Wichtige Änderung bei den Rundfunkgebühren"
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