Tschüss "GEZ-Gebühr"?
Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer Anspruch hat und wie es funktioniert
Veröffentlicht:
von Benedikt RammerUnter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen.
Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Für viele Haushalte ist der Rundfunkbeitrag eine finanzielle Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Bürger:innen jedoch von der Zahlung befreien lassen – hier erfährst du, wer Anspruch hat und wie die Befreiung beantragt wird.
Das Wichtigste in Kürze
Bürger:innen mit Sozialleistungen oder gesundheitlichen Einschränkungen können eine Befreiung beantragen.
Rentner:innen mit geringem Einkommen profitieren von der Härtefallregelung.
Anträge lassen sich online stellen – bis zu drei Jahre rückwirkende Erstattung ist möglich.
Der Rundfunkbeitrag, auch bekannt als "GEZ-Gebühr", ist seit Jahren ein Streitthema in Deutschland. Viele Bürger:innen sind unzufrieden mit der Pflichtzahlung von derzeit 18,36 Euro pro Monat und wünschen sich eine Reform des Systems. Doch nicht alle wissen, dass es Möglichkeiten gibt, sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Gebühr befreien zu lassen.
Insbesondere Menschen, die finanzielle oder gesundheitliche Einschränkungen haben, können eine Befreiung beantragen. Dies gilt beispielsweise für Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Menschen mit starken Hör- oder Sehbehinderungen, die das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis tragen, können eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags erhalten.
Wer Anspruch auf Befreiung hat
Neben Empfänger:innen von Sozialleistungen können auch Rentner:innen eine Befreiung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie Grundsicherung im Alter beziehen oder ihr Einkommen nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt. In solchen Fällen greift die sogenannte Härtefallregelung, bei der individuell geprüft wird, ob eine Befreiung möglich ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Menschen, die in Alten- oder Pflegewohnheime ziehen. Diese sind nicht mehr verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Angehörige sollten daher rechtzeitig eine Abmeldung vornehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Antragstellung leicht gemacht
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag auf Befreiung bequem online stellen. Das entsprechende Formular lässt sich auf der offiziellen Website herunterladen und ausfüllen. Wichtig ist, dass alle relevanten Nachweise beigefügt werden. Dazu gehören beispielsweise Kopien von Bewilligungsbescheiden, ärztliche Atteste oder der Schwerbehindertenausweis.
Ein besonderer Vorteil: Wer in den letzten Jahren den Beitrag gezahlt hat, obwohl bereits ein Anspruch auf Befreiung bestand, kann die Kosten bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Das bedeutet eine Erstattung von bis zu 660 Euro.
Verwendete Quellen:
rundfunkbeitrag.de: "Der Rundfunkbeitrag – Informationen zur Befreiung und zur Ermässigung"
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