Debatte nach Drohnenfund

Drohnenabwehr: Streit über zentrale Zuständigkeit

Veröffentlicht:

von Claudia Scheele

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Leipzig entging Katastrophe nur knapp

Videoclip • 03:14 Min • Ab 12


Nach dem Fund einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird über Deutschlands Schutz kritischer Infrastruktur gestritten. Im Zentrum steht die Frage nach klaren Zuständigkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über eine zentrale Zuständigkeit bei der Abwehr diskutiert.

  • Expert:innen fordern bessere Erkennungssysteme und einen einheitlichen rechtlichen Rahmen.

  • Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft sollen klären, ob es sich um einen gezielten hybriden Angriff handelt.

Nach dem Fund einer mit Sprengstoff und einem Zünder bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wächst der politische Druck. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Deutschland kritische Infrastruktur ausreichend vor Drohnenangriffen schützen kann.

Ein Flughafenmitarbeiter brachte die Drohne am späten Dienstagabend zum Absturz. Sie war in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt worden. Wegen einer gesperrten Start- und Landebahn musste ein Frachtflugzeug durchstarten. Anschließend kollidierte es mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und spricht von einem "schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland".


Zuständigkeiten sorgen für Streit

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), fordert eine zentrale Zuständigkeit beim Bundesinnenministerium oder bei der Bundespolizei. Deutschland brauche "eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden", sagte Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Außerdem müsse die Ausrüstung die unterschiedlichen Formen der Bedrohung zuverlässig bekämpfen können.

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler widerspricht einer grundsätzlichen Zentralisierung. Unterschiedliche Zuständigkeiten seien "für sich genommen erst mal kein Problem", sagte er der "Rheinischen Post". Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit funktioniere und eindeutig geregelt sei, "wer wann wofür zuständig ist".

An der Drohnenabwehr können je nach Ort und Lage mehrere Stellen beteiligt sein. Dazu gehören die Bundespolizei, die Landespolizei und in besonderen Notfällen auch die Bundeswehr. Ebenso können Flughafenbetreiber eingebunden werden. Bund, Länder und Sicherheitsbehörden tauschen sich zudem im Drohnenabwehrzentrum und im Zentrum zur Abwehr Hybrider Bedrohungen aus.

Experten sehen großen Nachholbedarf

Der Terrorismus-Experte Peter Neumann hält Deutschland trotzdem nicht für ausreichend vorbereitet. "Wir sprechen da seit Jahren drüber und wirklich passiert ist eigentlich nichts", sagte der Wissenschaftler vom King’s College London im ZDF-"Heute Journal". Nötig seien bessere Systeme zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sowie ein einheitlicher rechtlicher Rahmen.

Der Vorstandsvorsitzende des Rüstungskonzerns Rheinmetall, Armin Papperger, sieht Deutschland technologisch grundsätzlich in der Lage, kritische Infrastruktur zu schützen. Zunächst müsse jedoch festgelegt werden, was genau geschützt werden solle. Danach müsse die passende Technik ausgewählt werden. Das dürfe "nicht halbherzig geschehen", sagte Papperger der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Drohnen müssten sowohl in großer Entfernung als auch kurz nach dem Start erkannt werden.

Rheinmetall arbeitet nach eigenen Angaben mit der Telekom an einem System, das Funkmasten zur frühen Drohnenerkennung nutzen soll. Das Unternehmen habe außerdem ein Frühwarnsystem entwickelt, das Flugobjekte erkennen, identifizieren und verfolgen könne. Auch andere Rüstungskonzerne arbeiten an vergleichbaren Lösungen.

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Forderung nach NATO-Konsultationen

Der CDU-Verteidigungspolitiker Bastian Ernst brachte zudem Gespräche innerhalb der NATO ins Spiel. Deutschland solle Artikel 4 des Nordatlantikvertrags aktivieren, sagte Ernst dem "Handelsblatt". Damit könne das Bündnis ein Zeichen setzen, dass es sich nicht einschüchtern lasse und gemeinsam reagiere.

Artikel 4 erlaubt NATO-Mitgliedern Konsultationen, wenn sie ihre Sicherheit oder territoriale Unversehrtheit von außen bedroht sehen. Estland und Polen hatten dies nach schweren Luftraumverletzungen im vergangenen Jahr bereits beantragt. Im Fall von Leipzig/Halle ist bislang unklar, wer hinter dem Drohnenvorfall steckt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schließt jedoch "fremde Mächte" als mögliche Drahtzieher nicht aus.


Verwendete Quellen:

Nachrichtenagentur dpa

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