Öffentliche Aufträge
Tariftreuegesetz erhält grünes Licht im Bundestag – faire Löhne in Sicht?
Aktualisiert:
von Christopher SchmittSandra Carstensens (CDU) Union stimmte zu – aber Zweifel bleiben.
Bild: Katharina Kausche/dpa
Der Bundestag beschließt strengere Regeln für Bundesaufträge. Künftig sollen nur Firmen zum Zug kommen, die Tariflöhne zahlen oder vergleichbare Standards einhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Union und SPD hatten sich auf ein neues Tariftreuegesetz geeinigt, nun hat es der Bundestag auf den Weg gebracht.
Öffentliche Aufträge des Bundes im Bau- und Dienstleistungsbereich sollen nur noch an Unternehmen gehen, die faire Löhne zahlen.
Die Grünen stimmten zu, ebenso wie der Linken ging ihnen der Kompromiss jedoch nicht weit genug.
Der Bundestag hat ein neues Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes im Bau- und Dienstleistungsbereich künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden oder ihren Beschäftigten vergleichbar gute Arbeitsbedingungen bieten. Union und SPD haben dem Gesetz zugestimmt, ebenso die Grünen. Die Linke hat sich enthalten, während die AfD dagegen votiert hat. Im März soll sich der Bundesrat mit der Thematik befassen.
Das Gesetz greift nicht flächendeckend, sondern erst ab bestimmten Auftragssummen. Vorgesehen sei eine Untergrenze von 50.000 Euro, in einzelnen Fällen sogar erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie sämtliche Aufträge der Bundeswehr seien ausgenommen. Auf diesen Kompromiss hätten sich die Koalitionsfraktionen erst diese Woche verständigt, nachdem es zuvor erheblichen Abstimmungsbedarf gegeben habe.
Kernprojekt der Sozialdemokraten
Insbesondere für die SPD gilt das Tariftreuegesetz als politisches Kernprojekt. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose habe betont, es gehe um ein simples Prinzip: Wer mit Steuergeld beauftragt werde, müsse seine Beschäftigten ordentlich bezahlen. Lohndumping auf Kosten der Allgemeinheit dürfe nicht länger möglich sein.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt hob den Zusammenhang mit den milliardenschweren Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur hervor. "Wir modernisieren unser Land", so Schmidt. "Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen."
Ablehnung von Seiten der AfD
Bei der Union wurden die Vorbehalte hingegen nicht ausgeräumt, die Zustimmung erfolgte dennoch. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen erklärte, man habe zwar das Ziel einer stärkeren Tarifbindung, zweifle jedoch daran, ob das Gesetz dieses Ziel tatsächlich erreiche.
Zugleich verwies sie darauf, dass im Gesetzgebungsverfahren "substanzielle Verbesserungen" durchgesetzt worden seien, etwa die Herausnahme der Lieferverträge. Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die Kriterien für gute Arbeitsbedingungen nicht allein festlegen, sondern nur im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium. "Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz", so Carstensen.
Während Grüne und Linke das Vorhaben grundsätzlich unterstützten, den Parteien der gefundene Kompromiss jedoch nicht weit genug ging, lehnte die AfD das Gesetz strikt ab. Ihr Abgeordneter Peter Bohnhof habe in der Debatte von einem "Tarifanwendungszwangsgesetz" gesprochen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.
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